Rache vertrنgt sich nicht mit Edelmut – Teil 1

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Von Âischa, der Mutter der Gläubigen (möge Allâh mit ihr zufrieden sein), wird berichtet: „Wann immer der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die Wahl zwischen zwei Dingen hatte, wählte er das leichtere, solange es nichts Sündhaftes war. Bei etwas Sündhaftem war er jedoch am weitesten davon entfernt. Nie rächte er sich an jemandem um seiner selbst willen, es sei dann, dass die unverletzlichen Gebote Allâhs angegriffen wurden; dann übte er um Allâhs willen Vergeltung“ (Al-Buchârî und Muslim).

Es wurde auch berichtet, dass Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) schlug nie jemanden mit der Hand, weder eine Frau noch eine Dienerin, außer wenn er für die Sache Allâhs kämpfte. Nie rächte er sich an jemandem für erlittenes Unrecht, es sei denn, dass gegen die Verbote Allâhs verstoßen wurde; dann rächte er sich für Allâh den Erhabenen“ (Muslim).

Alî Al-Qârî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Die Aussage von Âischa: ‚Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) rächte sich nie an jemandem um seiner selbst willen‘ bedeutet, dass er nie aus persönlichen Gründen auf jemanden wütend wurde. Wenn jedoch die unverletzlichen Verordnungen Allâhs verletzt wurden, ließ er den Übertreter bestrafen.“

An-Nawawî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Ihre Aussage: ‚(...) es sei denn, dass die unverletzlichen Gebote Allâhs angegriffen wurden‘ bezeichnet eine Ausnahme. Das bedeutet, dass immer dann, wenn die Anordnungen Allâhs des Erhabenen verletzt wurden, er um Allâhs willen Vergeltung forderte und diejenigen bestrafen ließ, die eine solche Verletzung begangen hatten. Der Hadîth ermuntert die Muslime, sich in Vergebung, Nachsicht und dem Ertragen von Unangenehmem zu üben und die Religion Allâhs zu unterstützen, indem sie Vergeltung für diejenigen fordern, die verbotene Handlungen oder Ähnliches begehen. Aus dem Hadîth wird auch abgeleitet, dass diese moralische Eigenschaft für leitende Persönlichkeiten, Richter und andere verantwortliche Personen empfohlen wird; also dass sie sich nicht für persönliches Leid rächen und niemals die Rechte Allâhs des Erhabenen vernachlässigen.“

Der Gelehrte Ibn Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Der von Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) berichtete Hadîth mit der Aussage, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nie jemanden mit der Hand schlug – weder einen Diener noch andere Personen –, außer wenn er für die Sache Allâhs kämpfte, zeigt seinen Großmut. Er schlug nie jemanden für die Verletzung seiner persönlichen Rechte, obwohl es ihm freistand, sein Recht (auf Vergeltung) zu erlassen oder es einzufordern. Wenn jedoch gegen die Verordnungen Allâhs verstoßen wurde, billigte er dies nicht und übte strikte Vergeltung. So sollte jeder Mensch sein. Er sollte die Vergebung wählen (wenn er Vergeltung fordern kann), Missetaten vergeben und großmütig die Augen vor den Fehlern und dem schlechten Betragen der Menschen verschließen. Nur wenn die Gebote Allâhs verletzt werden, darf er das für niemanden gutheißen.“

Rache wird von einigen Gelehrten folgendermaßen definiert: „Eine Strafe verhängen, die mit Hassgefühlen einhergeht und auf Zorn hinausläuft.“ Zweifellos erzeugt Rache eine gewisse Befriedigung, da sie den Wünschen des Egos und der Neigung entspricht, den Durst nach Rache an demjenigen zu stillen, der ihm Unrecht getan hat. Doch das durch Verzeihung erzeugte Gefühl der Befriedigung ist weitaus größer.

Der Kalif Al-Mansûr sagte seinem Sohn Al-Mahdî: „Das Vergnügen der Begnadigung bereitet mehr Freude als das Vergnügen, den Durst nach Rache zu stillen.“

Ibn Al-Qayyim (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Vergebung, Verzeihung und Nachsicht erzeugen Freude, Ruhe, Gelassenheit, Großmut, Ehrgefühl und eine Erhebung für die Seele, die weit über das Stillen des Rachdurstes hinausreicht. Keine dieser Freuden kann durch Rache und Vergeltung genossen werden.“

Es wird berichtet, dass Anân ibn Churaim einmal vor Al-Mansûr trat, als eine Gruppe von Personen, die sich gegen ihn aufgelehnt hatten, zur Hinrichtung geführt wurde. Einer von ihnen sagte: Befehlshaber der Gläubigen! Wer sich rächt, hat seinen Zorn befriedigt und sein Recht beansprucht. Wer seinen Zorn befriedigt und sein Recht beansprucht, dem wird nicht gedankt, und die gute Erinnerung an ihn lebt nicht fort. Wenn du dich für Rache entscheidest, hast du dein Recht erhalten. Aber wenn du vergibst, hast du Großmut gezeigt. Die Fehler und Vergehen der Menschen zu verzeihen, führt dazu, dass dir deine Fehler verziehen werden. Deine Verzeihung ist mit Seiner (Allâhs) Verzeihung verbunden.“ Daraufhin nahm Al-Mansûr seine Berufung an und begnadigte sie.

Allâh der Erhabene lobt diejenigen, die sich für Vergebung und Verzeihung entscheiden „die, wenn sie zornig sind, (doch) vergeben” (Sûra 42:37). At-Tabarî (Allâh erbarme sich seiner) sagte über diesen Vers: „Das heißt, dass sie, wenn sie zornig sind auf diejenigen, die sich gegen sie vergangen haben, sie ihnen ihre Taten vergeben und keine Strafe ausüben.“ Abû Ishâq (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Er hat nicht gesagt, dass sie (die Angreifer) töten, und das ist ein Beleg dafür, dass Rache edlen Menschen nicht ziemt. Daher sagt man: ‚Ein edler Mensch vergibt, wenn er die Macht hat, Vergeltung zu fordern, und er verbirgt die Fehler der Menschen. Wenn einem schlechten Menschen der Sieg zuteilwird, rächt er sich, und wenn ihm vertraut wird, missbraucht er das Vertrauen.‘“

 

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