Anbetungshandlungen des Propheten im Ramadân – Teil 3

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Es ist ein Beweis dafür, dass das nächtliche rituelle Gebet mit dem Vorbeter in einem Teil der Nacht als ein nächtliches Gebet in der ganzen Nacht niedergeschrieben wird, selbst wenn es weniger als ein Drittel ist, wie der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „... mit dem Vorbeter betet, bis dieser geht ...“ Seine Worte „bis dieser geht“ zeigen, dass er mit ihm beten muss, bis er geht. Wenn er vorher geht, wird dies für ihn nicht niedergeschrieben.

 

 

Von Imâm Ahmad ist überliefert, dass er nach diesem Hadîth handelte und mit dem Vorbeter betete.

 

 

Manche Menschen gehen nach zwei, vier oder sechs Rak'as und verwehren sich damit die Belohnung eines ganznächtlichen Gebets. Sieh auf die Prophetengefährten, die mit dem Propheten bis zur Mitte der Nacht beteten und trotzdem noch mehr von ihm forderten! Dies beweist ihren starken Glauben und ihren vollen Einsatz für die gute Tat. Wenn man sich heute die Lage der meisten Vorbeter betrachtet, sieht man sie das ganze Tarâwîh-Gebet in einer halben Stunde plus minus verrichten. Und trotzdem halten es die Menschen nicht aus, es mit dem Vorbeter zu Ende zu verrichten. Dies ist ein Beweis für die Beschäftigung mit dem weltlichen Leben und die Liebe der Herzen zu ihm sowie die übermäßige Hoffnung auf und Sparsamkeit an jenseitigen Taten.

 

 

3.    Gemeinsames Studieren des Qurân:

Zu den Anbetungshandlungen des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) im Ramadân gehörte das Studieren des Qurân. In den beiden Werken authentischer Hadîthe ist von Ibn Abbâs überliefert, dass er sagte: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) war der großzügigste Mensch. Und am großzügigsten war er im Ramadân, wenn er Gabriel traf und dieser ihn den Qurân lehrte. Gabriel traf ihn im Ramadân jede Nacht und lehrte ihn den Qurân. Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) war, als er Gabriel traf, großzügiger im Guten als der wehende Wind.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

 

 

Imâm Ibn Radschab sagte: „Der Hadîth beweist auch, dass es im Ramadân wünschenswert ist, den Qurân zu studieren, sich dafür zu versammeln und den Qurân dem vorzulegen, der ihn auf die beste Weise gelernt hat.“

Weiterhin ist es ein Beweis dafür, dass es wünschenswert ist, im Ramadân den Qurân häufig zu rezitieren. In einem Hadîth von Fâtima über ihren Vater (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ist überliefert, dass er ihr berichtete, dass Gabriel ihn den Qurân jedes Jahr einmal lehrte und im Jahr seines Todes zwei Mal lehrte.

In diesem Hadîth geschah das Studium zwischen dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und Gabriel (Friede sei mit ihm) nachts, was beweist, dass es wünschenswert ist, im Ramadân vermehrt in der Nacht den Qurân zu rezitieren. In der Nacht gibt es nichts, was einen beschäftigt und die Sorgen bündeln sich. Das Herz und die Zunge arbeiten Hand in Hand für die Besinnung, wie Allâh der Erhabene sagt: „Das Aufstehen in der Nacht hat stärkeren Einfluss (auf die Seele) und bringt eher aufklärende Worte.“ (Sûra 73:6).

 

 

Der Monat Ramadân ist in besonderer Weise mit dem Qurân verbunden, wie Allâh der Erhabene sagt: „Der Monat Ramadân (ist es), in dem der Qurân als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist ...“ (Sûra 2:185).

 

 

Es existieren Anstandsregeln für die Rezitation des Qurân:

 

 

a.    Die dafür aufrichtige Absicht für Allâh den Erhabenen.

b.    Man rezitiert mit wachem Herzen, sinnt über das, was man rezitiert, nach und versteht seine Bedeutung.

c.    Man liest im Zustand der rituellen Reinheit, um somit das Wort Allâhs des Erhabenen zu ehren.

d.    Man liest den Qurân nicht an unreinen Orten oder an Plätzen, an denen seine Rezitation kein Gehör findet, weil seine Rezitation sonst seiner Entwürdigung gleicht.

e.    Man sucht Zuflucht bei Allâh vor dem gesteinigten Teufel, wenn man lesen will. Zudem liest man die Basmala (die Worte „Bi-smi-llâhi-r-Rahmâni-r-Rahîm) nur zu Beginn der Sûra.

f.     Man liest mit schöner Stimme.

g.    Man trägt den Qurân in psalmodierender Weise vor und beachtet die Regeln seiner Rezitation.

h.    Man wirft sich nieder, wenn man einen Vers der Niederwerfung liest und sich im Zustand der rituellen Reinheit befindet, gleich ob nachts oder tagsüber. In der Niederwerfung sagt man „Subhâna Rabbiya-l-A'lâ/Gepriesen sei mein höchster Herr ob Seiner Erhabenheit über jeden Mangel“ und spricht Bittgebete. Dann erhebt man seinen Kopf ohne Takbîr (Worte „Allâhu akbar/Allâh ist größer“) und Friedensgruß.

 

 

4.    Das Gedenken Allâhs und das Bittgebet:

Der Prophet gedachte seines Herrn zu jeder Zeit und in jeder Situation. Im Ramadân gedachte er Allâhs des Erhabenen noch mehr. Zu den prophetischen Gedenken im Ramadân gehört, dass er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte, als er den Neumond sah: „Allâhu akbar, Allâhu akbar. O Allâh, lasse ihn über uns in Sicherheit, im Glauben, in Frieden, im Islâm und in Übereinstimmung mit dem, was Du liebst und mit dem Du zufrieden bist, aufgehen! Unser Herr und dein Herr ist Allâh.“ (Überliefert von Ad-Dârimî)

 

 

Wenn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sein Fasten brach, sagte er: „Der Durst ist vergangen, die Adern sind feucht geworden und die Belohnung ist, so Allâh will, gesichert.“ (Überliefert von Abû Dâwûd und An-Nasâî).

 

 

Von Âischa ist überliefert, dass sie sagte: „Ich fragte: O Gesandter Allâhs! Wenn ich die Nacht der Bestimmung erkenne, was sage ich in ihr? Er entgegnete: Sag: O Allâh, Du bist vergebend, liebst die Vergebung, so vergib mir!“ (Überliefert von At-Tirmidhî, der den Hadîth als akzeptabel bis authentisch einstufte.)

 

 

An-Nawawî sagte: „Es ist erwünscht, während der Zurückgezogenheit  vermehrt den Qurân zu rezitieren und Allâhs zu gedenken.“

 

 

Über das Bittgebet sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Von Dreien wird das Bittgebet nicht zurückgewiesen: dem Fastenden, bis er sein Fasten bricht, dem gerechten Führer und das Bittgebet des ungerecht Behandelten.“ (Überliefert von At-Tirmidhî, der den Hadîth als akzeptabel einstufte.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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