Das Brechen der Verwandtschaftsbande – Teil 1

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Zu den ersten gesellschaftlichen Prinzipien des Islâms gehört es, die Gemeinschaft der Muslime als einen allgemeinen und umfassenden Körper zu stärken. Am meisten Vorrecht darauf haben die Blutsverwandten. Sie haben das Recht auf Brüderlichkeit im Islâm und auf Verwandtschaftsbande.

Den Verwandten Schlechtes antun oder sich davor drücken, ihnen ihre Rechte zu gewähren, ist eine Eigenschaft, die nur den verlustreichsten Menschen zukommt: denen, die zerreißen, was Allâh zu verbinden geboten hat. Das ist ein großes Verbrechen und gehört zu den großen Sünden. Und doch fügt manch einer unter den Menschen anderen das Schlimmste zu, was man mit eigenen Augen sehen und selbst hören kann: dass man die Verbindung zu den Blutsverwandten abbricht, wo doch der Mensch mit der Anlage erschaffen wurde, sie zu lieben, ihnen Gutes zu tun und sie zu ehren. Dies ist in manchen Gesellschaften völlig alltäglich geworden, so dass wir hören, wie einer der beiden Elternteile gezwungen ist, sich an das Gericht zu wenden, um ein Recht auf Versorgung zu erstreiten oder um Schutz und Obhut durch den eigenen Sohn zu erhalten. Dies, obwohl er der Grund für die Existenz seines Kindes ist! So etwas macht nur jemand, dessen Herz hart geworden und dessen Tugendhaftigkeit verloren gegangen ist und der kein Gefühl für Verantwortung mehr besitzt.

Was unter Blutsverwandtschaft zu verstehen ist

Blutsverwandt sind die Verwandten, die auf der mütterlichen oder väterlichen Seite verwandt sind: Väter, Mütter, Großväter, Großmütter, Kinder und Enkel (männlich und weiblich) und die Kinder der Schwester – alle sind blutsverwandt, sowie Brüder, Schwestern und deren Kinder. Auch Onkel und Tanten auf beiden Seiten und deren Kinder sind blutsverwandt und gemeint, wenn Allâh der Erhabene sagt: „Aber die Blutsverwandten stehen einander am nächsten“ (Sûra 8:75).

Das Brechen der Verwandtschaftsbande

Die Bande der Verwandtschaft werden gebrochen, wenn man den Kontakt zu ihnen unterlässt, sie nicht mehr besucht, obwohl es möglich ist, nicht mehr an schönen Anlässen die Freude mit ihnen teilt und sie nicht mehr bei traurigen Anlässen tröstet. Auch passiert dies, wenn man andere vor ihnen bevorzugt, wenn es um Kontakte oder Geschenke geht, denn sie sind hierzu eigentlich mehr berechtigt als andere.

Die Strafe für das Brechen der Verwandtschaftsbande

Sie werden im Buche Allâhs verflucht:

Allâh der Erhabene sagt: „Werdet ihr vielleicht, wenn ihr euch abkehrt, auf der Erde Unheil stiften und eure Verwandtschaftsbande zerreißen? Das sind diejenigen, die Allâh verflucht; so macht Er sie taub und lässt ihr Augenlicht erblinden“ (Sûra 47:22-23).

Ali ibn Al-Husain sagte seinem Sohn: „Mein Sohn, keiner, der die Verwandtschaftsbande bricht, möge dich begleiten. Denn ich sehe, dass er im Buch Allâhs an drei Stellen verflucht ist. Zwei von diesen Qurân-Stellen sind folgende: Die oben zitierte Stelle und „Diejenigen, die den Bund Allâhs nach seiner Abmachung brechen und das trennen, was Allâh befohlen hat, dass (es) verbunden werden soll, und auf der Erde Unheil stiften, für sie gibt es den Fluch und eine schlimme Wohnstätte“ (Sûra 13:25). Die dritte Stelle haben wir nicht ausdrücklich gefunden. Möglicherweise meinte er damit das Wort des Erhabenen: „Die Allâhs Bund nach seiner Abmachung brechen und trennen, was Allâh befohlen hat, dass es verbunden werden soll, und auf der Erde Unheil stiften – das sind die Verlierer“ (Sûra 2:27). Allâh weiß es am besten.

Brecher der Verwandtschaftsbande sind Frevler und im Verlust:

Allâh der Erhabene sagt: „(…) doch lässt Er damit nur die Frevler in die Irre gehen, die Allâhs Bund nach seiner Abmachung brechen und trennen, was Allâh befohlen hat, dass es verbunden werden soll, und auf der Erde Unheil stiften – das sind die Verlierer“ (Sûra 2:26, 27). Allâh hat es zu den Eigenschaften der Frevler, Verlierer und Abgeirrten erklärt, wenn man zerreißt, was Allâh zu verbinden geboten hat; und darunter fällt der Kontakt zu den Verwandten. Den Brecher der Verwandtschaftsbande erreicht schon in dieser Welt eine schnelle Strafe – zuzüglich zu dem, was ihm als jenseitige Bestrafung aufgehoben wird.

Abû Bakr (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Für keine Sünde ist es passender, dass Allâh die Strafe für den sie Ausführenden in dieser Welt beschleunigt und davon etwas für das Jenseits aufhebt, als das eigenmächtige Überschreiten der Grenzen (Baghy) und das Brechen der Verwandtschaftsbande“ (Abû Dâwûd, At-Tirmidhî, Ibn Mâdscha).

Wie wahr das ist, sehen wir in der Realität von heute. Wer die Verwandtschaftsbande durchbricht, den sieht man oftmals erschöpft vom Leben und unruhig. Er hat keinen Segen in seinem Lebensunterhalt und er wird von den Menschen verworfen. Seine Lage ist rastlos und sein Geist kommt nicht zur Ruhe.

Von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wahrlich Allâh der Erhabene hat die Geschöpfe ins Dasein gebracht. Als Er mit ihnen fertig war, stand die Verwandtschaftsbande (wörtl. die Gebärmutter) auf und sagte: ‚Das ist der Rang für denjenigen, der Zuflucht bei Dir vor dem Zerreißen der Verwandtschaftsbande sucht.‘ Allâh sagte: ‚Ja. Bist du nicht zufrieden damit, dass Ich die Verbindung zu dem aufrechterhalte, der sie zu dir aufrechterhält, und dass Ich sie breche mit dem, der die Verbindung zu dir unterbricht?‘ Sie bejahte. Da sagte Er: ‚So wird dies für dich sein‘“ (Al-Buchârî).

Wie schlimm ist die Lage von jemandem, zu dem Allâh die Verbindung unterbricht. Wer könnte etwas verbinden, wenn Allâh es unterbrochen hat!

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