Das Brechen der Verwandtschaftsbande – Teil 2

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Verlust des Paradieses:

Zur schlimmsten Strafe gehört es, dass jemandem, der die Verwandtschaftsbande gebrochen hat, der Eintritt ins Paradies verwehrt wird. Der Gesandte (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Nicht betritt das Paradies, wer (die Verwandtschaftsbande) zertrennt“ (Al-Buchârî, Muslim).

Was es bedeutet, nicht das Paradies zu betreten, hat An-Nawawî (Allâh erbarme sich seiner) in seinem Kommentar zum „Sahîh Muslim“ folgendermaßen beschrieben: „Dieser Hadîth wird auf zwei Weisen erklärt, die ähnlich auch im Kapitel über den Îmân behandelt wurden: Es bezieht sich auf den, der ein Brechen der Verwandtschaftsbande grundlos für erlaubt erklärt, obwohl er zweifellos weiß, dass es harâm ist. So jemand ist Kâfir, ewig im Feuer, und nie wird er das Paradies betreten. Oder es bedeutet, dass so jemand nicht sofort mit den Voraneilenden das Paradies betritt. Er wird durch verspäteten Eintritt bestraft in dem Maße, wie Allâh es will“.

Ihre Taten werden nicht zu Allâh emporgehoben:

Von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Die Taten der Kinder Adams werden Allâh, segensreich und erhaben ist Er, an jedem Donnerstagabend in der Nacht auf den Freitag vorgelegt. Allâh nimmt jedoch nicht die Tat von jemandem an, der die Verwandtschaftsbande bricht“ (Ahmad).

Tadelndes über das Brechen der Verwandtschaftsbande

Yûnus ibn Ubaid sagte: „Für einen Herangewachsenen, der sich fromm (zu den Eltern; AdÜ) verhält, hofften sie auf das Paradies. Und sie fürchteten das Höllenfeuer für einen Anmaßenden, der widerspenstig (gegenüber den Eltern; AdÜ) ist.“

At-Tîbî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Allâh hält die hinterlassenen Spuren (das Vorbild; AdÜ) lange aufrecht, bei jemandem, der Kontakt zu den Verwandten pflegt. Sie verschwinden nicht rasch, so wie sie bei jemandem verschwinden, der die Verwandtschaftsbande zerreißt.“

Al-Qurtubî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Nehmt euch in Acht davor, die Verbindung zur Verwandtschaft zu zerschneiden.“

Ratschlag und Lehre

Imâm Ibn Kathîr (Allâh erbarme sich seiner) schreibt in seinem Kommentar zu dem Wort Allâhs „Und es sollen diejenigen von euch, die Überfluss und Wohlstand besitzen, nicht schwören, sie würden den Verwandten, den Armen und denjenigen, die auf Allâhs Weg ausgewandert sind, nichts mehr geben, sondern sie sollen verzeihen und nachsichtig sein. Liebt ihr es (selbst) nicht, dass Allâh euch vergibt? Allâh ist Allvergebend und Barmherzig“ (Sûra 24:22) Folgendes: „Gemeint ist: Schwört nicht, dass ihr keinen Kontakt mehr zu den Armen und Auswanderern unter euren Verwandten haben werdet. Hierin liegt äußerstes Mitgefühl und Barmherzigkeit für die Verbindung zur Verwandtschaft. Daher sagt Allâh: ‚(…) sondern sie sollen verzeihen und nachsichtig sein.‘ Gemeint ist: Verzeiht, was zuvor an Schlechtem und an Boshaftigkeit vorgefallen ist. Das gehört zur Nachsicht, zum Großmut und zur Gnade Allâhs an Seine Schöpfung, obwohl sie sich selbst Unrecht tun. Dieser Vers ist im Zusammenhang mit Abû Bakr As-Siddîq herabgekommen, als er schwor, Mistah ibn Athâtha nicht mehr zu unterstützen. Das war geschehen, nachdem er über Âischa das gesagt hatte (die Verleumdung im Ifk-Ereignis; AdÜ), was zuvor berichtet wurde. Als Allâh die Unschuld von Âischa, der Mutter der Mu’minûn, verkündet hatte und die gläubigen Gemüter zur Ruhe gekommen waren, wandte sich Allâh vergebend zu den Mu’minûn, die so etwas gesagt hatten. Wer die Strafe verdient hatte, wurde bestraft. Allâh gehört die Gnade und Gunst. Abû Bakr zeigte Mitgefühl gegenüber seinem Verwandten Mistah ibn Athâtha; er war nämlich Abû Bakrs Cousin mütterlicherseits. Er war bedürftig und besaß nichts, außer dem, womit Abû Bakr (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) ihn zu unterstützen pflegte. Auch war er einer der Auswanderer auf dem Wege Allâhs und hatte sich dabei beeilt, so dass Allâh sich ihm zuwandte. Auch er war bestraft worden. Abû Bakr war bekannt für seine Gutherzigkeit. Stets war er freigebig und voller Freundlichkeit zu Verwandten und Fremden. Der Vers ‚(…) liebt ihr es (selbst) nicht, dass Allâh euch vergibt? Allâh ist Allvergebend und Barmherzig‘ kam herab und bedeutet: Die Vergeltung (Strafe und Lohn) ist stets entsprechend der jeweiligen Tat. So wie du dem verzeihst, der gegenüber dir gesündigt hat, so werden Wir dir verzeihen. So wie du nachsichtig bist, werden Wir auch zu dir nachsichtig sein. Darauf sagte Abû Bakr: ‚Ja, bei Allâh, wir wünschen und lieben es, wenn unser Herr uns verzeiht.‘ Dann gab er Mistah von den Unterhaltszahlungen, was er ihm früher gegeben hatte und sagte: ‚Bei Allâh, nicht werde ich ihm dies jemals zurückhalten‘ und das war der Gegensatz zu dem, was er zuvor gesagt hatte: ‚Bei Allâh, niemals werde ich ihm etwas Nutzbringendes gewähren!‘ Das ist der Grund, warum Abû Bakr der ‚Siddîq‘ genannt wird (der bestätigt, ohne zu zögern; AdÜ).“

Lieber Leser, hast du noch einen Grund, der größer ist als der genannte, dass du fortfährst und dich darauf versteifst, die Verwandtschaftsbande zu brechen?

Geehrter Leser, wisse, dass die Verwandtschaftsbande nicht auf Belohnung oder Vergeltung mit Gleichem beruht. Der Gesandte (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Nicht gilt jemand als Bewahrer (der Verwandtschaftsbande), der mit Gleichem vergilt. Der Bewahrer ist der, welcher die Verbindung wieder aufnimmt, nachdem sie durchbrochen wurde“ (Al-Buchârî).

Wir bitten Allâh, uns Frömmigkeit und das Pflegen der Verwandtschaftsbande zu gewähren. Möge Er uns und alle Muslime vor ihrem Zerreißen bewahren. Denn Er ist der Gütige, der Liebevolle und der Barmherzige. Und unser abschließendes Gebet ist: Alles Lob gehört Allâh, dem Herrn der Welten.

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