Muslimen Schaden zuzufügen ist verboten – Teil 2

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Unser Prophet hat vor vielen Aspekten der Schädigung gewarnt, auch in Angelegenheiten, welche die Menschen vielleicht unterschätzen und als unbedeutend ansehen. Beispielsweise sagte er: „Hütet euch vor dem Sitzen an den Straßen!“ Die Leute sagten zu ihm: „Wir können nichts dafür; denn es sind unsere Treffpunkte, an denen wir uns miteinander unterhalten!“ Er entgegnete: „Also, wenn ihr schon da sein müsst, so sorgt dafür, dass ihr das Wegerecht bewahrt!“ Sie fragten: „Und was ist das Wegerecht?“ Er antwortete: „Senkt eure Blicke, belästigt niemanden, erwidert den Friedensgruß, gebietet das Rechte und verbietet das Verwerfliche!“ (Muslim).

Die Rücksicht der erhabenen Scharîa, den Gläubigen keinen Schaden zuzufügen, zeigt sich in der Warnung, etwas zum Nachteil der Gläubigen zu tun, selbst wenn der Handelnde eine gute Absicht hat und ein edles Ziel verfolgt. Eines Freitags betrat ein Mann die Moschee und trat über die Leute hinweg, während der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die Predigt hielt. Der Prophet sagte zu ihm: „Setzt dich hin, du hast bereits Schaden zugefügt!“ (Abû Dâwûd). Er betonte auch die gütige Umsicht so sehr, dass er sagte: „Wenn drei von euch zusammen sind, dann dürfen sich zwei von euch nicht unter Ausschluss des Dritten privat unterhalten, denn dies verletzt den Gläubigen, und Allâh missbilligt die Verletzung eines Gläubigen.“ Falls dies also die Regel in solchen Situationen ist, kann man sich denken, wie schlimm die absichtliche und vorsätzliche Schädigung eines Muslims ist, um persönliche Ziele zu erreichen und weltliche Vorteile zu erlangen!

Da es gemäß unserer Scharîa verboten ist, Menschen ohne Recht Schaden zuzufügen, wiegt die Sünde schwerer, wenn es sich beim Geschädigten um einen Nachbar oder einen rechtschaffenen Menschen handelt. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen) sagte: „Wer an Allâh und den Jüngste Tag glaubt, der soll seinem Nachbarn keinen Schaden zufügen“ (Al-Buchârî). Außerdem sagte er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Derjenige, dessen Nachbar nicht vor seinem Übel sicher ist, wird nicht ins Paradies eintreten“ (Muslim).

Von einem Muslim Schaden abzuwehren ist eine Handlung des Gehorsams gegenüber Allâh und ein Mittel, sich Ihm zu nähern:
Von einem Muslim Schaden abzuwenden ist eine lobenswerte und wünschenswerte Handlung vor dem Herrn der Welten. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen) sagte: „Meine Gemeinschaft wurde mir mit ihren guten und schlechten Taten gezeigt. Da sah ich unter den guten Taten das Entfernen von etwas Störendem aus dem Weg. Und unter den schlechten Taten sah ich das Ausspucken in der Moschee, ohne dass es bedeckt wird“ (Muslim). Imâm Muslim verzeichnete in seiner Sammlung Folgendes: Nach einer Überlieferung von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Einmal war ein Mann unterwegs und fand einen Ast und sagte: ‚Ich werde diesen beseitigen, damit Muslime sich nicht verletzen. Er hob ihn fort und Allâh ließ ihn ins Paradies eintreten“ (Muslim).

Die Scharîa betrachtet diese Handlung als Wohltätigkeit, denn der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Für jedes Glied des Menschen ist an jedem Tag, an dem die Sonne aufgeht, ein Almosen (Sadaqa) fällig. Dass er zwischen zwei Personen für Gerechtigkeit sorgt, ist ein Almosen, und dass er einem Mann auf sein Reittier hilft, indem er ihn darauf hebt oder dessen Nutzgüter darauf hebt, ist ein Almosen, und das gute Wort ist ein Almosen, und jeder Schritt, den er zum Gebet geht, ist ein Almosen, und dass er Störendes von der Straße wegräumt, ist ein Almosen“ (Al-Buchârî).

Die rechtschaffenen Vorfahren kannten diese Texte, handelten nach ihnen und rieten anderen, sich daran zu halten. Ar-Rabî ibn Chuthaim (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Es gibt zwei Arten von Menschen: einen Gläubigen, so schade ihm nicht; und ein unbesonnen und ungestüm Handelnder, handele nicht genauso unbesonnen an ihm.“

Yahya ibn Mu’âdh Ar-Râzî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Deine Haltung gegenüber einem Gläubigen sei eine der folgenden drei: Wenn du ihm keinen Nutzen stiftest, dann schade ihm nicht; wenn du seinem Herzen kein Glück bescherst, dann bereite ihm keinen Kummer; und wenn du ihn nicht lobst, dann tadele ihn nicht.“

Das Zufügen von Schaden ist eine ungerechte Handlung

Muslime zu verletzen ist eine Form der Ungerechtigkeit, und alle Formen von Ungerechtigkeit sind im Islâm verboten. Wer Muslimen zu Unrecht Schaden zufügt, möge daran denken, dass ihre Opfer eine tödliche Waffe haben. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Hüte dich vor dem Bittgebet des Unterdrückten, denn es gelangt ohne Hindernis direkt zu Allâh!“ (Muslim). Wer auch immer es wagt, Muslimen zu Unrecht zu schaden, sollte bereuen, diese Sünde aufgeben und es unterlassen, ihnen zu schaden, bevor der Tag der Auferstehung kommt, an dem Allâh zwischen ihm und denjenigen, denen Unrecht getan wurde, richten wird. An solch einem Tag nützen weder Reichtum noch Nachkommenschaft. Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass Allâhs Gesandter (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wisst ihr, wer wirklich völlig mittellos ist?” Sie antworteten: „Völlig mittellos ist derjenige, der weder Geld noch Besitz hat.” Daraufhin sagte er: „Der Mittellose in meiner Gemeinschaft ist derjenige, der am Tage des Gerichts mit einer guten Anzahl von Gebeten und Fasten und Zakâ erscheint wird, doch hat er auch jemanden misshandelt, jemanden verunglimpft, die Waren einer anderen Person unterschlagen, jemanden getötet oder eine andere Person geschlagen. Dann wird dem einen ein Teil seiner guten Taten gegeben und dem anderen ein Teil seiner guten Taten. Und wenn seine guten Taten vergeben sind, bevor er Rechenschaft abgelegt hat, dann werden Sünden der anderen (ungerecht Behandelten) auf ihn übertragen, und er wird ins Höllenfeuer geworfen werden” (Muslim).

Hütet euch davor, euren muslimischen Brüdern zu schaden, denn dies bringt euch in eine schlimme Lage. Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer Muslimen auf ihren Wegen Schaden zufügt, verdient ihren Fluch.“ Als man zum Propheten Folgendes sagte: „Die Soundso betet nachts freiwillig, fastet, tut Gutes und spendet Almosen. Allerdings belästigt sie ihre Nachbarn mit ihrer Zunge.“ Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „In ihr ist nichts Gutes. Sie ist im Höllenfeuer.“

Wir bitten Allâh den Erhabenen uns mit Vergebung und Wohlergehen in diesem irdischen Leben und im Jenseits zu segnen. Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der gesamten Schöpfung.

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