Der Umgang des Islâm mit Frauen

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1. Als dem Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die neue Religion offenbart wurde, waren Frauen bei Menschen der vorislâmischen Zeit verhasst und verabscheut. Allâh der Erhabene sagt: „Wenn einem von ihnen die frohe Botschaft (von der Geburt) eines Mädchens verkündet wird, bleibt sein Gesicht finster, und er hält (seinen Grimm) zurück“ (Sûra 16:58).

Man verachtete neugeborene Mädchen und oft wurden sie lebendig begraben. Der Islâm hat dies verboten und fordert, dass sie geschätzt und in Würde behandelt wird. Allâh der Erhabene sagt: „Und wenn das lebendig begrabene Mädchen gefragt wird, wegen welcher Sünde es getötet wurde“ (Sûra 81:9). In einigen Hadîthen sagte der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „‚Wer zwei Töchter versorgt (und sie aufzieht; AdÜ), bis sie erwachsen sind, der kommt am Tag der Auferstehung mit mir‘ und er verband seine Finger (um auf die Nähe zwischen beiden hinzuweisen; AdÜ)‘“ (Muslim). „Wer wegen der Töchter mit irgendetwas auf die Probe gestellt wird, für den sind sie ein Schutz vor dem Höllenfeuer“ (Al-Buchârî und Muslim).

2. Vor der Ankunft des Islâm erhielten die Frauen keinen Anteil am Erbe. Der Islâm hat ihr dieses Recht gegeben, sei es wenig oder viel. Allâh der Erhabene sagt: „Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel – ein festgesetzter Anteil“ (Sûra 4:7).

3. In der vorislâmischen Zeit kam es sogar vor, dass eine Frau vererbt wurde. Starb der Ehemann einer Frau, so kam einer der Erben, warf ein Kleidungsstück über sie und sagte: „Ich habe sie geerbt, so wie ich sein Vermögen geerbt habe.“ Männer hatten mehr Rechte über Frauen, als Frauen über sich selbst. Der Islâm verbietet dies. Allâh der Erhabene sagt: „O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben“ (Sûra 4:19).

4. Männer der vorislâmischen Zeit bereiteten ihren Frauen Schwierigkeiten, wenn es um ihre Rechte ging. Ein Mann konnte seine geschiedene Frau daran hindern, erneut zu heiraten, bis diese ihm alles zurückgab, was sie von ihm erhalten hatte. Vater oder Bruder konnten die gewünschte Heirat einer Frau unterbinden. Ein Mann war in der Lage, sich zu weigern und seine Frau schlecht zu behandeln, falls diese sich scheiden lassen wollte, bis sie sich von ihm freikaufte. Der Islâm untersagte all diese Verhaltensweisen. Allâh der Erhabene sagt: „Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches“ (Sûra 4:19). „So haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in rechtlicher Weise miteinander geeinigt haben“ (Sûra 2:232).

5. Frauen litten unter Unterdrückung, falschen Moralvorstellungen und Misshandlung seitens der Männer. Der Islâm hob all dies auf und befahl dem Ehemann, sie so zu behandeln, wie er selbst behandelt werden möchte. Allâh der Erhabene sagt: „Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um“ (Sûra 4:19). „Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das Gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen“ (Sûra 2:228).

6. Als dem Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die Religion des Islâm offenbart wurde, betrug die Idda (Wartezeit nach der Heirat) der Witwe ein ganzes Jahr. Der Islâm verkürzte diese Wartezeit auf nur ein Drittel. Allâh der Erhabene sagt: „Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen – so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten“ (Sûra 2:234).

7. Der Islâm lehrte uns, Frauen freundlich zu behandeln. In einem Hadîth sagte der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Seid gut zu den Frauen!“ (Al-Buchârî und Muslim). Der Prophet untersagt, seine gläubige Frau zu hassen. Er sagte: „Ein Gläubiger soll eine Gläubige nicht hassen: Mag er an ihr eine Charaktereigenschaft nicht, so wird er mit einer anderen (Eigenschaft) an ihr zufrieden sein“ (Muslim). „Der Gläubige mit dem vollkommensten Glauben ist derjenige unter euch mit der besten Charaktereigenschaft, und der beste unter euch ist der charakterlich beste von euch gegenüber seinen Frauen“ (At-Tirmidhî). „Diese Welt ist ein Ort der Versorgung und die beste Versorgung dieser Welt ist eine rechtschaffene Frau“ (Muslim).

Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wies auf die Eigenschaften einer rechtschaffenen Ehefrau hin: „Blickt er sie an, erfreut sie ihn. Befiehlt er ihr, gehorcht sie ihm, und in dem, was er verabscheut, handelt sie in Bezug auf sich selbst und seinem Vermögen nicht gegen seinen Willen“ (Ahmad und An-Nasâî).

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