Ziele der Familie gemنك der Sunna – Teil 1

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Familie ist der Grundbaustein einer Gesellschaft und seit jeher ein wichtiges Bindeglied der Lebensgestaltung. Die Bedeutung der Familie, ihre Stellung und Rolle werden nicht von anderen gesellschaftlichen Strukturen – wie politischen Parteien, Gewerkschaften, Vereinen – übertroffen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die Scharîa die Familie ausführlich in der islâmischen Lehre erwähnt. Die Scharîa schenkt der Gestaltung der Familie besondere Aufmerksamkeit. Dabei werden allgemeine Prinzipien und Vorschriften für alle möglichen Bereiche festgelegt. Die Sunna des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) spielt in dieser Hinsicht eine bedeutende Rolle – hehre Ziele und Zwecke der Familie werden hierbei besonders betont, welche sich in vielen Regelungen widerspiegeln. Im Folgenden wird kurz auf die wichtigsten Ziele der Familie gemäß der Sunna eingegangen.

Das erste erhabene Ziel der Familie ist die Regelung der Beziehung zwischen Geschlechtern:

Die Sunna ist sehr darauf bedacht, die Beziehung zwischen Männern und Frauen zu regeln. Außereheliche Beziehungen sind verboten und es wird eindringlich davor gewarnt, sexuellen Trieben freien Lauf zu lassen und zu begehren, was Allâh der Erhabene verboten hat. Alle Mittel und Wege werden beseitigt, die dazu führen könnten, schlummernde sexuelle Triebe zu erregen und Männer oder Frauen der Versuchung auszusetzen, Unzucht zu begehen. Was immer solche Annäherungsversuche fördert oder erleichtert, wird im Keim erstickt. Der Islâm verbietet diese Umstände und sorgt dafür, dass der Zugang zum Bösen versperrt bleibt.

Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat die Muslime vor Unzucht und Ehebruch (Zinâ) gewarnt und sie aufgefordert, ihre Keuschheit zu bewahren: „Der Zinâ Treibende ist kein Mu’min (Gläubiger), während er Zinâ (Ehebruch oder Unzucht) begeht. Der Dieb ist kein Mu‘min, während er stiehlt. Der Weintrinker ist kein Mu‘min, während er Wein trinkt“ (Al-Buchârî und Muslim). In Anlehnung an Uqba ibn Âmir (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird vom Gesandten Allâhs überliefert: „Hütet euch davor, bei Frauen einzutreten!“ Da fragte ein Mann von den Ansâr: „Gesandter Allâhs, wie ist es mit dem männlichen Verwandten des Ehemannes (außer Vater und Sohn)?“ Er sagte: „Der männliche Verwandte des Ehemannes ist der Tod (so gefährlich wie der Tod, AdÜ)!“ (Al-Buchârî und Muslim). Allâhs Gesandter (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte auch: „Kein (fremder) Mann darf sich mit einer (fremden) Frau ohne einen Mahram (zum Heiraten verwehrter Mann, AdÜ) in Zweisamkeit zurückziehen; und eine Frau darf nur mit einem Mahram reisen.“ Ein Mann stand auf und sagte: „Gesandter Allâhs, ich habe mich zur Teilnahme an dem und dem Feldzug gemeldet, und meine Frau ist bereits zum Haddsch aufgebrochen!“ Er erwiderte: „Begib dich zu ihr und vollziehe den Haddsch mit deiner Frau!“ (Al-Buchârî und Muslim).

Die edle Sunna verbietet auch das Händeschütteln zwischen einem Mann und einer Nicht-Mahram-Frau. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Dass einer von euch sich eine Eisennadel in den Kopf stößt, ist für ihn besser, als die Berührung einer Frau, die ihm nicht erlaubt ist“ (At-Tabarânî in Al-Mu’dscham Al-Kabîr; die Überlieferer erfüllen die von Al-Buchârî oder Muslim gesetzten Bedingungen).

Das zweite erhabene Ziel der Familie ist die Bewahrung der Abstammungslinien und der Schutz vor Verwechslung und Vermischung:

Die Sunna verbietet alle Umstände, welche die Wahrung der Abstammung und der Ehre untergraben oder verletzen. Hierzu gehören das Alleinsein mit einer Nicht-Mahram-Frau und lüsterne Blicke. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Alî, lass nicht auf einen Blick einen weiteren folgen, denn der erste ist nur für dich (d. h. frei von Sünde, da unbeabsichtigt, AdÜ), der andere jedoch nicht“ (At-Tirmidhî).

Darüber hinaus wird in den Texten der Sunna erklärt, dass jemandem reichlich Belohnung gutgeschrieben wird, wenn er seinen Blick von dem abwendet, was zu betrachten verboten ist. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Drei sind es, deren Augen das Feuer nicht sehen werden: Ein Auge, das für die Sache Allâhs Wache hält, ein Auge, das aus Furcht vor Allâh weint und ein Auge, das nicht anblickt, was Allâh verboten hat“ (At-Tabarânî in Al-Mu’dscham Al-Kabîr).

Ein weiteres Beispiel in dieser Hinsicht ist die Vorschrift der Idda (Wartezeit) für eine Frau, die Witwe geworden ist, eine Scheidung erfuhr oder deren Ehe annulliert wurde, um Gewissheit zu erlangen, dass sie nicht schwanger ist und somit eine mögliche Verwechselung der Abstammung vermieden wird, falls sie erneut heiraten möchte. Die Sunna bestätigt, was im Qurân über die Idda einer Frau erwähnt wird. Der Prophet sagte: „Es ist für eine Frau, die an Allâh und den letzten Tag glaubt, nicht halâl, dass sie über einen Verstorbenen mehr als drei Nächte trauert, außer vier Monate und zehn Tage über den Ehemann“ (Al-Buchârî und Muslim).

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