Schimpfen: Was die Sunna dazu sagt – Teil 2

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Verbot, einen Muslim zu beschimpfen

Ibn Mas’ûd überlieferte, dass Allâhs Gesandter (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Beschimpfung eines Muslims ist eine Freveltat und gegen ihn zu kämpfen ist Kufr“ (Al-Buchârî und Muslim).

Ibrâhîm Al-Harbî (Allâh erbarme sich seiner) sagte, dass „Sibâb“ im Hadîth eine stärkere Beschimpfung impliziert als das Wort „Sabb“ (Verfluchung oder Beschimpfung). Sibâb bedeutet: Über jemanden sowohl wahre als auch falsche Dinge zu sagen, um ihn zu verleumden. Der Hadîth ist auch ein Hinweis dafür, dass die unrechtmäßige Beschimpfung eines Muslims gemäß Konsens der Umma verboten ist. Wer beschimpft und beleidigt, wird als Übeltäter betrachtet, wie uns der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) mitteilte. Dieser betrachtete jemanden, der einen anderen beleidigt oder schmäht, als einen Menschen, der Eigenschaften aus der vorislâmischen Zeit der Unwissenheit in sich trägt. Abû Dharr (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Prophet sagte: „Abû Dharr, hast du seine Mutter beschimpft? Du bist wahrhaftig ein Mensch, der noch Vorislâmisches im Herzen hat! Eure Diener sind eure Brüder, über die euch Allâh Macht gegeben hat …“ (Al-Buchârî). Die Beleidigung und Beschimpfung von Menschen wird gemäß dieser Überlieferung aufs Äußerste angeprangert, weil die Gepflogenheiten der Dschâhiliyya (vorislâmische Zeit) im Islâm verboten sind. Dementsprechend ist es für jeden Muslim Pflicht, derartige Umgangsformen zu unterlassen.

Verbot, die Eltern zu beschimpfen

Abdullâh ibn Amr (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Zu den schwersten Sünden gehört wahrhaftig, dass man seine Eltern verflucht!“ Die Leute fragten: „O Gesandter Allâhs, wie verflucht denn jemand seine Eltern?“ Er erwiderte: „Indem man den Vater eines anderen beschimpft, worauf dieser seinen Vater und seine Mutter beschimpft“ (Al-Buchârî).

In dieser Überlieferung verbietet der Prophet, den Vater eines anderen zu beschimpfen, denn dieser könnte es als Provokation auffassen und im Gegenzug auch den Vater des Provozierenden beschimpfen. Dieser Hadîth gilt als wichtiger Beleg für das normative Prinzip der Beseitigung aller Ursachen, die zu einem Übel führen. Alles, was zum Verbotenen führt, ist auch verboten, selbst wenn der Handelnde nicht die Absicht hat, diese verbotene Handlung zu begehen. Der eigentliche Beweis ist im folgenden Vers zu finden: „Und schmäht nicht diejenigen, die sie außer Allâh anrufen, damit sie nicht in Übertretung ohne Wissen Allâh schmähen!“ (Sûra 6:108). Wer also dafür sorgt, dass die eigenen Eltern durch einen Dritten verflucht werden, so ist es erst recht eine schwerwiegendere Sünde, die eigenen Eltern zu verfluchen.

Verbot, den Teufel zu beschimpfen

Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass Allâhs Gesandter (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Beschimpft nicht den Teufel und sucht Zuflucht bei Allâh vor seinem Übel“ (Tammâm in Fawâ’id; sahîh nach Al-Albânî).

Dieser Hadîth enthält eine prophetische Lehre über den besten Umgang mit dem Satan, nämlich Zuflucht bei Allâh vor ihm zu suchen, anstatt ihn zu beschimpfen. Die Weisheit dieses Verhaltens verbirgt sich in einem von Yahyâ ibn Mu’în (Allâh erbarme sich seiner) verzeichneten und von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferten Hadîth: „Beschimpft den Teufel nicht, denn er gerät in Rage; sucht vielmehr Zuflucht bei Allâh vor dessen Übel.“ Ein weiterer Beleg findet sich im folgenden Wort Allâhs des Erhabenen: „Und wenn dich vom Satan eine Eingebung aufstachelt, dann suche Schutz bei Allâh, denn Er ist ja Allhörend und Allwissend“ (Sûra 7:200). In diesem Vers befiehlt uns Allâh der Erhabene Einflüsterungen des Teufels abzuwehren, indem wir Zuflucht bei Ihm suchen; und Zuflucht bei Allâh suchen bedeutet, Ihn um Schutz gegen das Böse zu bitten.

Verbot, den Wind zu beschimpfen

Wer gemäß der Sunna den Wind wehen sieht, der soll ihn nicht beschimpfen, sondern Allâh um sein Gutes bitten und bei Ihm Zuflucht vor seinem Übel suchen, denn der Wind ist von Allâhs Barmherzigkeit.

Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass Allâhs Gesandter (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Der Wind ist ein Segen Allâhs, der entweder Barmherzigkeit oder Strafe mit sich bringt. So beschimpft ihn nicht, sondern bittet Allâh um sein Gutes und sucht Zuflucht vor seinem Übel“ (Abû Dâwûd). As-Schâfiî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Niemand sollte den Wind beschimpfen, denn er ist nur ein gehorsames Geschöpf und gehört zu den Heerscharen Allâhs; wenn Er will, macht er den Wind zu einer Gnade oder zu einer Strafe.“

Verbot, den Hahn zu beschimpfen

Zaid ibn Châlid Al-Dschuhanî (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ein Mann verfluchte einen Hahn in der Gegenwart des Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). So sagte dieser: ‚Verfluche ihn nicht, denn er ruft zum Gebet‘“ (Ahmad). In einer anderen Version heißt es: „Beschimpft den Hahn nicht, denn er weckt zum Gebet“ (Abû Dâwûd). Dieser Hadîth ist ein Beleg dafür, dass das Beschimpfen des Hahns verboten ist, weil er zum Gebet ruft und die Menschen weckt. Ad-Damîrî (Allâh erbarme sich seiner) schrieb in „Hayât Al-Hayawân“: „Das größte Wunder an einem Hahn ist seine Fähigkeit, die Stunden der Nacht zu unterscheiden; er kräht zu bestimmten Zeiten in der Nacht, unabhängig von ihrer Länge.“

Was die Überlieferung betrifft, welche es verbietet, den Hahn zu verfluchen, weil dieser ein Freund des Propheten sei, so ist sie erfunden, wie von Ibn Al-Dschauzî in Al-Maudû‘ât verzeichnet.

Verbot, das Fieber zu beschimpfen

Dschâbir ibn Abdullâh (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Umm As-Sâ’ib oder Umm Al-Musayyib besuchte und sagte: „Umm As-Sâ’ib, du zitterst. Was ist mit dir?“ Sie antwortete: „Fieber; möge Allâh es nicht segnen.“ Er sagte: „Beschimpfe das Fieber nicht, denn es entfernt die Sünden der Menschen, so wie der Blasebalg die Schlacke des Eisens entfernt“ (Muslim).

Diese Überlieferung weist darauf hin, dass es verboten ist, selbst über das Fieber zu schimpfen, denn Allâh der Erhabene sühnt durch Fieber Sünden und Fehltritte, so wie es bei Heimsuchungen geschieht. Dies ist eine Gnade Allâhs des Allmächtigen, die Er Seinen Dienern gewährt. Eine andere Überlieferung besagt, dass Fieber von der Hitze des Höllenfeuers herrührt und der Muslim es mit Wasser abkühlen soll. Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) überlieferte, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Das Fieber ist ein Hauch des Höllenfeuers, kühlt es also mit Wasser ab!“ (Al-Buchârî).

Dies waren einige der Verbote in Bezug auf Beschimpfungen und Beleidigung gemäß der Sunna. Es obliegt einem Muslim, sich davor zu hüten, denn er wird für alles Gesprochene zur Rechenschaft gezogen. Es ist wichtig, dass ein Muslim die Gründe für ein solches Verbot kennt, damit er es vermeiden kann.
 

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