Der Glaube an das Verborgene – Teil 2

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Nutzen:

Der Glaube an das Verborgene und die damit einhergehenden Bedeutungen sind eine Säule der Religion. Auch der Glaube an die Sendung des Propheten erfordert eine feste Überzeugung an die authentisch überlieferten Ereignisse des Verborgenen, selbst wenn sie scheinbar dem Verstand widersprechen. Denn es ist undenkbar, dass ein dem Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zugeschriebener sahîh-Hadîth dem gesunden Verstand widerspricht, da solche Überlieferungen Teil der göttlichen Offenbarung sind. Ibn Taimiyya (Allâh erbarme sich seiner) schreibt in seinem „Dar At-Ta’ârudh baina Al-Aql wa An-Naql“ oder „Bayân Muwâfaqat Sahîh Al-Manqûl li-Sarîh Al-Ma’qûl“ in Übereinstimmung mit der Ahl As-Sunna und den Gelehrten, dass authentische Überlieferungen nicht dem gesunden Menschenverstand widersprechen können, d. h. sie sind frei von Abweichung und Missverständnis. Falls es einen scheinbaren Widerspruch zwischen einer authentischen Überlieferung über das Verborgene und dem Verstand geben sollte, so kommt die Überlieferung vor dem Verstand, weil der offenbarte Text schwerer wiegt, während die auf Logik basierenden Schlussfolgerungen von wechselnder Natur sind. Außerdem ist die göttliche Offenbarung unfehlbar, während der Verstand es nicht ist. Darüber hinaus basiert ein solcher Widerspruch auf etwas Scheinbarem und nicht Wirklichem. Es ist unvorstellbar, dass ein Widerspruch zwischen authentischem Text und Verstand existiert. Gibt es aber tatsächlich einen Widerspruch, dann ist entweder der Text nicht authentisch oder die Argumentation ist fehlerhaft und beruht somit auf falschen Prämissen.

Ibn Taimiyya (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Die rationalen Beweise stimmen im Wesentlichen mit der vom Gesandten Allâhs übermittelten göttlichen Offenbarung überein, wobei der Verstand den authentisch offenbarten Texten nicht widersprechen kann. Was uns vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) überliefert wurde, ist wahr, wobei Teile davon die Wahrhaftigkeit anderer belegen und alles mit der Fitra (natürlichen Veranlagung) und dem Verstand übereinstimmt, mit der Allâh der Erhabene den Menschen ausgestattet hat.“

Die Ahl As-Sunna wissen und glauben daran, dass die authentischen Überlieferungen über das Verborgene Teil der göttlichen Offenbarung sind und jeden Muslim verpflichten, an diese zu glauben. Allâh der Erhabene sagt: „Und er redet nicht aus (eigener) Neigung. Es ist nur eine Offenbarung, die eingegeben wird“ (Sûra 53:3-4). Abdullâh ibn Amr (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich pflegte alles aufzuschreiben, was ich vom Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hörte. Ich wollte es auswendig lernen, aber die Quraisch verboten es mir und sagten: ‚Schreibst du alles auf, was du von ihm hörst, während der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ein Mensch ist, der sowohl im Zorn als auch im Wohlsein spricht?‘ Da hörte ich auf zu schreiben und erwähnte es gegenüber dem Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Er deutete mit seinem Finger auf seinen Mund und sagte: ‚Schreibe, bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, nur Wahres kommt aus ihm heraus!‘“ (Abû Dâwûd; authentisch nach Al-Albânî).

Die Prophetengefährten – ganz besonders Abû Bakr – glaubten an die Nachtreise nach Jerusalem und die anschließende Himmelfahrt, welche beide zum Verborgenen gehören, obwohl sie nicht Zeuge davon waren. Dies spiegelt ihre feste Überzeugung wider, die sich aus der Erfüllung der Bedingungen des zweiten Glaubensbekenntnisses ergab: Sie glaubten an alles, was Allâhs Gesandter (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) über das Verborgene oder andere Dinge erzählte, solange man es ihm zuverlässig zuschreiben konnte. Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) sagte: „Als der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) während der Nachtreise zur Al-Aqsâ-Moschee gebracht wurde, sprachen die Leute am Morgen darüber. Einige von ihnen wurden abtrünnig und gingen zu Abû Bakr und sagten: ‚Dein Gefährte behauptet, er sei über Nacht auf eine Reise nach Jerusalem gebracht worden!‘ Abû Bakr fragte: ‚Hat er das wirklich gesagt?‘ Sie antworteten: ‚Ja.‘ Daraufhin sagte Abû Bakr: ‚Wenn er das gesagt hat, dann sagt er zweifellos die Wahrheit!‘ Sie fragten: ‚Und du glaubst ihm!‘ Er sagte: ‚Ja, ich glaube wahrlich an Dinge von ihm, die weitaus größer sind als das! Ich glaube daran, dass er morgens und abends Offenbarungen vom Himmel empfängt!‘ Deswegen wurde Abû Bakr As-Siddîq (jemand, der die Wahrheit bekräftigt) genannt“ (Al-Hâkim; authentisch nach Al-Albânî).

Ibn Taimiyya (Allâh erbarme sich seiner) schreibt in „Madschmû Al-Fatâwa“: „Es ist Pflicht an das zu glauben, was der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) uns von seinem Herrn überliefert, ob wir die Bedeutung kennen oder nicht, denn der Prophet ist wahrhaft und vertrauenswürdig. Es gebührt jedem Gläubigen, an das zu glauben, was sowohl im Qurân als auch in der Sunna steht, selbst wenn er die Bedeutung nicht versteht.“ Ibn Qudâma Al-Maqdisî (Allâh erbarme sich seiner) schreibt in „Lam’at Al-Itiqâd“: „Es ist Pflicht an das zu glauben, was der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gesagt hat und ihm authentisch zugeschrieben wurde, egal ob es sich um Dinge handelt, die wir persönlich erlebt haben oder nicht. Wir wissen, im Grunde ist alles wahr, ob wir es verstehen oder nicht. Selbst wenn wir die wahre Natur (des Überlieferten) nicht begreifen, wie bei der Überlieferung über die Nachtreise mit anschließender Himmelsfahrt, während er wach war und nicht träumte … Beispiele hierfür sind: die Zeichen der Letzten Stunde, das Kommen des Ad-Daddschâl, das Herabkommen des Propheten Îsâ (Friede sei auf ihm), der gemäß Sahîh Muslim den Lügenmessias töten wird, das Erscheinen von Gog und Magog, das Aufgehen der Sonne vom Westen und ähnliche Dinge vom Verborgenen, die authentisch zu uns gelangt sind. Hierzu gehören auch die Strafe und das Wohlsein im Grab.“ Ibn Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Die Gefährten (möge Allâh mit ihnen zufrieden sein) pflegten an das zu glauben, was der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ihnen mitteilte, und zwar so fest, als ob sie es mit eigenen Augen gesehen hätten.“
 

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