Allâh um Aufrichtigkeit in der Religion bitten – Teil 2

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Wenn die Götzendiener mittels Tawassul bei ihren falschen Göttern Beistand suchen, anstatt sich Allâh dem Erhabenen zuzuwenden, oder Unwissende bzw. Scharlatane Tawassul mit denen praktizieren, welche sie für eine Anbetung als würdig erachten und ihnen zurufen: „O Badawî! O Dschîlânî!“ (Namen zweier berühmter Sufi-Schaichs), dann solltest du bei Allâh dem Einen und Einzigen Zuflucht suchen und Tawassul mit den schönsten Namen und Eigenschaften Allâhs vollziehen und Folgendes sagen: „Yâ Allâh, Al-Wadûd, yâ Dha l-Arsh Al-Madschîd, yâ Hayyu yâ Qayyûm, yâ Dha l-Dschalâlî wa l-Ikrâm, yâ Badî As-Samâwâti wa l-Ard.

Falls jemand sagt: „Das sind nur Mittel, durch die wir Allâh bitten. Wir nehmen sie nur als Vermittler, um Ihm näher zu kommen, und als Fürsprecher, damit sie bei Ihm für uns fürsprechen“, dann teile ihm mit, dass dies die exakt gleichen Worte sind, wie sie die Ungläubigen und Götzendiener aus der Zeit der Unwissenheit von sich gaben. Allâh der Erhabene sagt im Qurân: „Sie dienen anstatt Allâhs, was ihnen weder schadet noch nützt, und sagen: ‚Das sind unsere Fürsprecher bei Allâh.‘ Sag: Wollt ihr denn Allâh kundtun, was Er nicht kennt, weder in den Himmeln noch auf der Erde? Preis sei Ihm! Erhaben ist Er über das, was sie (ihm) beigesellen“ (Sûra 10:18). „Sicherlich, Allâh gehört die aufrichtige Religion. Diejenigen aber, die sich anstatt Seiner Schutzherren nehmen (, sagen:) ‚Wir dienen ihnen nur, damit sie uns Zutritt in Allâhs Nähe verschaffen‘ -, gewiss, Allâh wird zwischen ihnen richten über das, worüber sie uneinig sind. Gewiss, Allâh leitet nicht recht, wer ein Lügner und beharrlicher Ungläubiger ist“ (Sûra 39:3).

Erlaubte und verbotene Formen von Tawassul

Manche Formen des Tawassul sind erlaubt, andere wiederum verboten.

Erlaubte Formen des Tawassul:

1. Tawassul mit den schönsten Namen und Eigenschaften Allâhs. Allâh der Erhabene sagt: „Allâhs sind die schönsten Namen; so ruft Ihn damit an und last diejenigen, die mit Seinen Namen abwegig umgehen. Ihnen wird das vergolten, was sie zu tun pflegten“ (Sûra 7:180). „Sag: Ruft Allâh oder ruft den Allerbarmer an; welchen ihr auch ruft, Sein sind die schönsten Namen. Und sei nicht zu laut beim Gebet, und sie auch nicht zu leise da bei, sondern suche einen Weg dazwischen“ (Sûra 17:110).

Beispielsweise könnte man Folgendes sagen: „Yâ Arhama Ar-Râhimîn irhamna“ oder „Yâ Hayyu yâ Qayyûm bi-Rahmatika astaghîth“. Ein weiteres Beispiel wäre das Bittgebet, welches man in der Nacht der Allmacht spricht, wie es der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) gelehrt hat: „Allâhumma innaka affuwwun tuhibbu l-Afwa fa’fu annî.

In dieser Hinsicht gehört es zur Norm, dass ein Bittender geeignete Namen Allâhs wählt, die seinem Anliegen und Bedürfnis entsprechen. Will er zum Beispiel um Vergebung bitten, bittet er Allâh mit Seinem Namen, die von Vergebung und Barmherzigkeit handeln. Bittet jemand um Sieg und Erfolg, sucht er sich die Namen Allâhs aus, die auf Allâhs Macht, Erhabenheit und Größe hinweisen. Hierfür gibt es Beispiele in Form von Bittgebeten, die im Qurân und in der Sunna vorkommen. Der Prophet Ibrâhîm (Abraham – Friede sei auf ihm) sagte beispielsweise: „Unser Herr, nimm (es) von uns an. Du bist ja der Allhörende und Allwissende. Unser Herr, mache uns Dir ergeben und von unserer Nachkommenschaft eine Dir ergebene Gemeinschaft. Und zeige uns unsere Riten, und nimm unsere Reue an. Du bist ja der Reue-Annehmende und Barmherzige“ (Sûra 2:127-128).  Auf ähnliche Weise sprach auch Îsâ (Jesus – Friede sei auf ihm) ein Bittgebet: „Wenn Du sie strafst, so sind sie Deine Diener, und wenn Du ihnen vergibst, so bist Du ja der Allmächtige und Allweise“ (Sûra 5:118).

2. Tawassul mit rechtschaffenen Taten

Hierzu zählen rechtschaffene Taten und innere Haltungen wie Îmân, Ibâda, Liebe für Allâh, für Seinen Gesandten und für die Gläubigen. Ein Beispiel aus dem Qurân wäre das Bittgebet der Gläubigen: „Unser Herr, gewiss, wir glauben. Darum vergib uns unsere Sünden und bewahre uns vor der Strafe des (Höllen)feuers“ (Sûra 3:16). „Unser Herr, gewiss, wir hörten einen Rufer, der zum Glauben aufrief: Glaubt an euren Herrn. Da glaubten wir. Unser Herr, vergib uns unsere Sünden, tilge unsere bösen Taten und berufe uns ab unter den Gütigen. Unser Herr, und gib uns, was Du uns durch Deine Gesandten versprochen hast, und stürze uns nicht in Schande am Tag der Auferstehung. Gewiss, Du brichst nicht, was Du versprochen hast“ (Sûra 3:193-194).

Ein weiteres Beispiel ist der Hadîth über die drei Menschen, die aufgrund eines riesigen Felsens vor dem Eingang einer Höhle eingesperrt waren und jeder von ihnen sich an Allâh mittels einer in der Vergangenheit vollbrachten guten Tat wandte, damit Er sie von ihrer Notlage befreie. Als Gegenleistung für ihre guten Taten befreite Allâh sie aus der Höhle. Dieser Hadîth ist authentisch und wurde von Al-Buchârî und Muslim erwähnt (Allâh erbarme sich ihrer).

3. Tawassul mit dem Bittgebet eines sich am Leben befindenden rechtschaffenen Menschen

Beispielsweise wandte sich Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) mittels Tawassul an Al-Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dem Onkel des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) väterlicherseits, damit dieser Allâh um Regen bittet. Dies fand nach dem Ableben des Propheten statt. Ähnlich machte es Mu’âwiyya ibn Abû Sufyân mit Yazîd ibn Al-Aswad Al-Dscharschî (möge Allâh mit beiden zufrieden sein). Yazîd bat Allâh um Regen. Er war bekannt für seine Hingabe in der Anbetung Allâhs, seine Taqwâ und Rechtschaffenheit. Ein weiteres Beispiel wäre das Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) über Uwais Al-Qarnî: „Wenn du in der Lage bist, ihn zu fragen, dass er für dich um Vergebung bittet, dann tue es.“ Als Umar ihn traf, bat er ihn, Allâh den Erhabenen zu bitten, ihm zu vergeben, also tat Uwais, worum er gebeten wurde (Muslim). Es ist jedoch zu beachten, dass ein solcher rechtschaffener Mensch, anwesend und am Leben sein muss. Es ist nicht erlaubt, Tawassul mit Verstorbenen oder Abwesenden zu üben.

Verbotene Arten von Tawassul

1. Tawassul mit einem Verstorbenen

Diese Form von Tawassul beinhaltet alle Arten des Schirks: in Ibâda, Rubûbiyya (Herrschaft Allâhs) und in den Namen und Eigenschaften Allâhs. So einer ruft einen Verstorbenen nur deshalb an, weil er daran glaubt, dass dieser ihn hören kann, über sein Bedürfnis Bescheid weiß und würdig ist, dass man Bittgebete an ihn richtet und somit auch die Fähigkeit hat, auf solche Bitten zu reagieren: All dies ist falsch.

2. Tawassul mit einem Abwesenden, der nicht den Zustand des Bittenden kennt: Niemand verfügt Wissen über das Verborgene außer Allâh dem Erhabenen.

3. Tawassul mit der Vorzüglichkeit eines rechtschaffenen Menschen, seinem Rang bei Allâh oder aufgrund seiner Beziehung zu Ihm

Hierbei handelt es sich um eine verbotene Form von Tawassul, weil all dies nichts mit dem Bittenden zu tun hat. Solch ein Rang und Ansehen bei Allâh wurden vom Rechtschaffenen erlangt, nicht aber vom Bittenden. Erlaubt ist jedoch, dass man zu einem rechtschaffenen Menschen geht und ihn darum bittet, Allâh anzurufen und Bittgebete für den Bittsteller zu sprechen, falls es sich dabei tatsächlich um einen rechtschaffenen Menschen aus der Sicht Allâhs handelt.

4. Jemanden um etwas bitten, was einzig Allâh der Erhabene zu erfüllen vermag, selbst wenn es sich um einen Menschen handelt, der anwesend und am Leben ist.

Beispiele wären, dass man jemanden außer Allâh bittet, Sünden zu vergeben, Kinder zu gewähren, Rechtleitung zu schenken, Nutzen zu stiften, Schaden abzuwenden und ähnliche Dinge, zu denen nur Allâh imstande ist.

Wer um Hilfe bitten möchte, der soll Allâh allein bitten und wer Bittgebete sprechen möchte, der soll sich allein an Allâh wenden: „So ruft Allâh an, (wobei ihr) Ihm gegenüber aufrichtig in der Religion (seid), auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist“ (Sûra 40:14).

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der gesamten Schöpfung.
 

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