Was bricht das Fasten? Teil 2

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Fünftens: Austritt von Menstruations- oder Wochenbettblut

Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte hierzu: „Ist es nicht so, dass sie, wenn sie ihre Menstruation hat, weder betet noch fastet?“ (Al-Buchârî). Die Gelehrten sind sich darin einig, dass der Austritt von Menstruations- oder Wochenbettblut das Fasten ungültig macht.

Sobald eine Frau Menstruations- oder Wochenbettblut sieht, ist ihr Fasten ungültig, unabhängig davon, ob dies am Anfang oder am Ende des Tages geschieht. Selbst wenn das Blut kurz vor Sonnenuntergang auftritt, muss der Fastentag nachgeholt werden. Fühlt eine Frau hingegen Blutungen, die aber erst nach Sonnenuntergang sichtbar werden, so ist ihr Fasten gültig. Denn die Gültigkeit des Fastens hängt vom tatsächlichen Austritt des Blutes ab, nicht von der subjektiven Wahrnehmung.

Sechstens: Absichtlicher Samenerguss

Wer küsst oder berührt oder masturbiert, bis er einen Samenerguss hat, dessen Fasten ist ungültig. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) überlieferte in einem Hadîth folgende Worte von seinem Herrn: „Er lässt sein Essen und Trinken und seine Begierde für Mich“ (Ahmad). Zur Begierde gehört der Samenerguss, und Fasten ist nur möglich, wenn man sich dieser Begierde enthält. Ruft man sie jedoch durch eine Handlung hervor, so hat man sich nicht der Begierde enthalten und erfüllt somit nicht die im Hadîth erwähnte Eigenschaft des Fastenden.

Erfolgt der Samenerguss jedoch unabsichtlich und ohne eigenes Zutun, wie z. B. durch einen feuchten Traum, durch Gedanken oder als Folge von Müdigkeit und Erschöpfung, so hat dies keinen Einfluss auf das Fasten.

Siebtens: Schröpfen

Unter Schröpfen versteht man das Einschneiden oder Verwunden eines Körperteils, z.B. des Kopfes oder des Rückens, um Blut abzusaugen. Die Gelehrten sind sich uneinig, ob Schröpfen das Fasten ungültig macht. Die Mehrheit der Gelehrten, darunter die drei Imâme – Abû Hanîfa, Mâlik und As-Schâfiî – vertreten die Ansicht, dass es das Fasten nicht bricht. Ahmad hingegen ist der Meinung, dass das Schröpfen das Fasten bricht, da der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Der Schröpfende und der Geschröpfte haben ihr Fasten gebrochen“ (Abû Dâwûd und Ibn Mâdscha).

Dasselbe gilt für alle Praktiken, die dem Schröpfen ähneln, wie zum Beispiel die Entnahme von größeren Blutmengen für eine Blutspende oder ähnliches. Diese wirken sich auf den Körper ähnlich aus wie Schröpfen.

Der Austritt von Blut durch Nasenbluten, eine Wunde, das Ziehen eines Zahns, das Öffnen einer Wunde oder die Entnahme einer kleinen Menge Blut für eine Analyse bricht das Fasten jedoch nicht, da es sich weder um Schröpfen noch um etwas Ähnliches handelt und es sich daher nicht auf den Körper wie das Schröpfen auswirkt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Handlungen, die das Fasten ungültig machen – mit Ausnahme der Menstruation und des Wochenflusses – nur dann das Fasten brechen, wenn der Fastende wissentlich, willentlich und absichtlich handelt. Unkenntnis der Scharîa-Regeln in Bezug auf diese Handlungen macht das Fasten nicht ungültig. Ebenso bricht jemand sein Fasten nicht, wenn er unabsichtlich gegen die Regeln verstößt. Dies gilt zum Beispiel, wenn er irrtümlich annimmt, die Morgendämmerung sei noch nicht angebrochen und isst oder trinkt, obwohl sie bereits eingetreten ist. Falls jemand aber felsenfest davon überzeugt ist, dass die Zeit des Sonnenuntergangs eingetreten ist und sein Fasten bricht, und sich dann herausstellt, dass der Tag noch nicht zu Ende war, muss er nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten diesen Tag nachholen.

Er bricht sein Fasten auch nicht, wenn er vergisst, dass er fastet, denn der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer aus Vergesslichkeit isst oder trinkt, während er fastet, der soll sein Fasten fortsetzen, denn Allâh hat ihn gespeist und getränkt“ (Al-Buchârî und Muslim).

Sobald er sich daran erinnert, dass er fastet, muss er sofort aufhören zu essen oder zu trinken. Was er im Mund hat, muss er ausspucken. Wer ihn beim Essen oder Trinken sieht, sollte ihn daran erinnern und ihn darauf aufmerksam machen.

Jemand bricht sein Fasten auch nicht, wenn er gezwungen wird, eines der Dinge zu tun, die das Fasten ungültig machen. Er muss das Fasten nicht nachholen, denn der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Allâh hat meiner Umma Fehler, Vergesslichkeit und das, wozu sie gezwungen werden, vergeben“ (Ibn Mâdscha).

Weitere Bestimmungen über das Nachholen des Fastens und die Folgen der Ungültigkeit des Fastens werden in einem separaten Thema behandelt.

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