Darf man Anzahl der Haddschis begrenzen? Fatwâ-Nummer: 10035
- Fatwâ-Datum:28-10-2013
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Wie lautet die Rechtsnorm für die Begrenzung der Anzahl der Haddschis durch die Behörden? Und wie lautet die Rechtsnorm für den Hadsch durch Auslosung? Was sind die Gründe dafür?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Zweifellos ist es jedem bekannt, dass es für die Rituale des Haddsch bestimmte Orte gibt, wie Mina und Muzdalifa. Das Bleiben an einigen dieser Orte ist eine grundlegende Bedingung, ohne die der Haddsch nicht gültig wird, wie das Stehen auf der Ebene Arafat, während das Bleiben an einigen anderen Orten eine Pflicht ist, wie das Übernachten in Mina in den Taschrîq-Nächten (die drei Nächte nach dem Opferfest) oder das Übernachten in Muzdalifa in der Nacht zum Opferfest.
Bis vor wenigen Jahrzehnten gab es genügend Platz für alle Haddschis, aber da die Anzahl der Muslime, und folglich die Anzahl der Hadschis sehr stark zugenommen hat und da die Fläche der Orte, an denen die Haddsch-Rituale vollzogen werden, begrenzt sind und die Hadschis auch noch gesundheitliche Betreuung und Verpflegung brauchen, waren die für den Haddsch Verantwortlichen wegen all dieser Gründe der Ansicht, die Anzahl für jedes Land gemäß der Anzahl der Muslime in diesem Land zu bestimmen, und zwar im Interesse der Haddschis und auch, damit sie den Haddsch derart organisieren können, dass die Haddschis die Rituale leicht und ohne Schwierigkeiten vollziehen können.
Wir sind der Meinung, dass diese Ansicht durchaus berechtigt ist, denn sie widerspricht nicht den Grundlagen der Religion, die das Übel abwenden und das Wohl der Menschen anstrebt.
Da die Anzahl der Haddsch-Willigen in einem Land die für dieses Land bestimmte Zahl übertreffen könnte, bestimmen diese Länder die Haddschis durch Auslosung; und das ist eine erlaubte Auswahlmethode, falls es viele gleichwertige Bewerber gibt. Wer kein Glück bei der Auslosung hat, gehört dann zu denjenigen, die keine Möglichkeit zum Hadsch in diesem Jahr haben, und er soll es im nächsten Jahr versuchen, und so weiter.
Wenn er dann keine Möglichkeit zum Haddsch hat oder stirbt, bevor er den Haddsch vollziehen konnte, dann trifft ihn keine Sünde, da Allâh nur denjenigen den Haddsch zur Pflicht machte, die dazu imstande sind, und in diesem Falle ist er dazu nicht imstande.
Und Allâh weiß es am besten!