Belege für freie Meinungsäußerung, Ratschläge und Kritik Fatwâ-Nummer: 100358
- Fatwâ-Datum:19-9-2023
- Bewertung:
Was sind die Qurânischen Belege für freie Meinungsäußerung, Ratschläge und Kritik?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der edle Qurân unterstreicht die Notwendigkeit der freien Entscheidung und eines Verhaltens, das auf Verantwortung gründet. Er bekräftigt den Pluralismus von unterschiedlichen Auffassungen mit dem Wort: „Und wenn dein Herr wollte, hätte Er die Menschen wahrlich zu einer einzigen Gemeinschaft gemacht. Aber sie bleiben doch uneinig“ (Sûra 11:118). Daher muss es in der islâmischen Gesellschaft unbedingt verschiedene Auffassungen geben, die ihre Vielfalt und ihre unterschiedlichen geistigen Strömungen widerspiegeln. Allâh der Erhabene sagt: „Die gläubigen Männer und Frauen sind einer des anderen Beschützer. Sie gebieten das Rechte und verbieten das Verwerfliche (...)“ (Sûra 9:71). Demnach gilt das freie Recht, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verwehren für beide Hälften der islâmischen Gesellschaft, also für Männer und Frauen. Dies beschränkt sich nicht nur auf religiöse Angelegenheiten, Handlungen der Anbetung und Aqîda-Inhalte, sondern gilt für alle menschlichen Aktivitäten im Bereich des Denkens, der Kritik und des Widerspruchs und für alle Bemühungen, Reformen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen.
Gleichzeitig sollte man zur Kenntnis nehmen, dass der Islâm einen Weg der Mitte und der Ausgeglichenheit zwischen Über- und Untertreibung verfolgt. Die genannte Freiheit muss sich innerhalb der Grenzen der Scharîa bewegen, damit die Angelegenheiten nicht durcheinanderkommen oder die Ordnung gestört wird.
Und Allâh weiß es am besten!