Eine unrechtmäßige Scheidung ist kein Grund, schlecht über den Islâm zu denken Fatwâ-Nummer: 10205
- Fatwâ-Datum:25-1-2015
- Bewertung:
Ich ließ mich von meinem Mann wegen seiner schlechten Charaktereigenschaften und seines schlechten Umgangs mit mir scheiden. Dann heiratete ich einen verheirateten Mann, der auch Kinder hatte. Und obwohl dieser mich beim Geschlechtsverkehr nicht befriedigen konnte, habe ich mich darüber nicht beklagt und habe mich damit abgefunden. Ich kündigte auch meine Arbeit wegen ihm und war sehr lieb zu seinen Kindern. Das alles habe ich getan, um ein gütiges und respektvolles Zusammenleben mit ihm zu führen. Und plötzlich ließ er sich von mir scheiden, und zwar nur, um seine andere Frau zufriedenzustellen. Das hat mich so getroffen, dass ich begann, schlecht über den Islâm zu denken, weil der Islâm ihm die Scheidung erlaubt. Das schadet doch meinem Ruf unter den Menschen und lässt sie denken, dass ich ein schwieriger Mensch mit schlechtem Charakter bin. Ich möchte eine Lösung für mein Problem!
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Frau darf nicht schlecht über den Islâm denken, auch nicht unter dem Vorwand, dass ihr Mann ihr Unrecht angetan hat und sich von ihr scheiden ließ und dass der Islâm ihm dies erlaubt. Diese Frau soll wissen, dass schlecht über den Islâm zu denken, bedeutet, dass man schlecht über Allâh denkt, Der diese Religion vorgeschrieben hat. Es bedeutet auch schlecht von Seinem Gesandten zu denken, der diese Religion überbracht hat. Das ist zweifellos eindeutiger Kufr, der aus der Religion austreten lässt.
Daher sollst du Allâh um Vergebung bitten, erneut zu Allâh reumütig zurückkehren und dich davor hüten, zu denjenigen zu gehören, von denen Allâh sagt: „Und unter den Menschen gibt es manchen, der Allâh nur am Rande dient. Wenn ihn etwas Gutes trifft, ist er damit beruhigt, doch wenn ihn eine Versuchung trifft, macht er eine Kehrtwende. Er verliert das Diesseits und das Jenseits. Das ist der deutliche Verlust.“ (Sûra 22:11).
Ferner sollst du wissen, dass Allâh der Hocherhabene für uns Vorschriften und Bestimmungen erlassen hat, die unsere ganzen Interessen in jeglicher Angelegenheit auf vollkommenste Weise zu erfüllen vermögen. Die Aufrechterhaltung des Ehebundes gehört zweifellos zu den Angelegenheiten, denen Allâh große Aufmerksamkeit und Fürsorge schenkt, damit die muslimische Familie glücklich im Schutze Allâhs Gesetze zusammenlebt. Daher erließ Er für sie die notwendigen Bestimmungen, die sie unterstützen, festigen und vor dem Untergang schützen. Und zu diesen vorgeschriebenen Bestimmungen gehört, dass es verboten ist, der Ehefrau Unrecht anzutun, zudem befiehlt Allâh dem Ehemann, gütig mit seiner Ehefrau umzugehen. Dazu sagt Allâh der Gepriesene: „Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen.“ (Sûra 2:228), und Er, der Gepriesene und Erhabene, sagt: „Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen (den Frauen) um.“ (Sûra 4:19).
Dazu sagte auch der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Seid gütig zu den Frauen!“ Überliefert von Ibn Mâdscha, und er sagte auch: „Ein gläubiger Ehemann soll niemals seine gläubige Frau hassen. Wenn er eine bestimmte Angewohnheit von ihr nicht mag, so mag er doch eine andere an ihr finden, die ihm gefällt.“ Überliefert von Muslim.
Dieses Band der Ehe könnte aber durch Streit und Widerspenstigkeit gestört werden, sodass das Zusammenleben zum Unrecht für beide Eheleute oder für einen Partner wird, und deswegen hat Allâh die Scheidung als die letzte Lösung für solche Probleme erlaubt.
Gemäß der Mehrheit der Gelehrten ist die Scheidung ohne einen triftigen Grund verpönt, einige halten sie sogar für verboten, wie etwa Imâm Ahmad laut einer Überlieferung. Das begründet er mit der Tatsache, dass sie (die grundlose Scheidung) sowohl dem Mann als auch der Frau schadet und ihr gemeinsames Interesse ohne jeglichen Anlass ruiniert, und deswegen ist sie verboten, genau wie das Verbieten des Verschwendens des Geldes. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!) sagte: „Es gibt keinen Schadenerleiden und keinen Schadenzufügen!“ Überliefert von Ahmad und Ibn Mâdscha.
Daher soll der Ehemann sich um die Aufrechterhaltung der Ehe bemühen, Allâh in Bezug auf seine Frau fürchten, die vieles seinetwegen opferte, und sie nicht einfach auf die Forderung seiner anderen Frau hin verlassen. Es ist nämlich jeder Frau verboten, die Scheidung einer Nebenfrau zu bewirken.
Wenn es noch möglich ist, den Fehler wiedergutzumachen und die Scheidung zu widerrufen, dann soll er das tun. Ansonsten soll die Frau sich vom Gedanken befreien, dass die Menschen sie verächtlich ansehen, vielmehr soll sie der Gesellschaft zeigen, dass sie stark und geduldig ist, indem sie ihre rechtschaffenen Charaktereigenschaften und ihr tugendhaftes Verhalten an den Tag legt, damit sie allen beweisen kann, dass ihre Scheidung nicht selbst verschuldet ist, sondern auf außer ihrer Macht stehende Umstände zurückzuführen ist. Wenn sie so weitermacht, dann wird sie auch Menschen finden, die ihre wahre Geschichte und ihren Charakter erkennen, und alle werden dann die Wahrheit erfahren, auch wenn das etwas Zeit braucht.
Und Allâh weiß es am besten!