Jemandem gehört ein Auto. Soll er es verkaufen, um die Pflicht des Haddsch zu erfüllen? Fatwâ-Nummer: 102410
- Fatwâ-Datum:15-8-2017
- Bewertung:
Ich habe ein Auto. Ich möchte Haddsch machen. Muss ich das Auto verkaufen oder nicht? Ich spare zurzeit Geld, um jedes zweite Jahr eine Umra zu machen. Ich kann aber das Geld der Umra nicht für den Haddsch sparen, weil ich die Ka'ba sehr, sehr vermisse. Demnach müsste ich 6 Jahre warten, um mir das Geld für die Kosten des Haddsch zu beschaffen, so Allâh will. Jedoch kann ich nicht so lange von der Ka'ba getrennt bleiben.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn das Auto für deinen Lebensunterhalt nötig ist, musst du es nicht verkaufen, um der Pflicht des Haddsch nachzukommen.
Wenn du über das Geld zum Haddsch nicht verfügen kannst, bist du grundsätzlich nicht zum Haddsch verpflichtet. Der Haddsch ist nämlich nur für den dazu Fähigen verbindlich. Es ist jedoch besser, dass du das Geld von der Umra für den Pflicht-Haddsch sparst.
Und Allâh weiß es am besten!