Meerwasser ist rein und reinigend
Fatwâ-Nummer: 10285

  • Fatwâ-Datum:11-4-2017
  • Bewertung:

Frage

Darf der Muslim notfalls mit Meerwasser die Gebetswaschung vollziehen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allah, und möge Allah den Gesandten Allahs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Ein Muslim darf Wudû (Gebetswaschung) und Ghusl (rituelle Ganzkörperwaschung) mit Meerwasser durchführen, auch wenn er nicht in einer Notlage ist, denn Meerwasser ist rituell reinigend, das heißt, es ist selbst rein und ist für die rituelle Reinigung zulässig. Dazu sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Sein (des Meeres) Wasser ist reinigend und das darin Verendete ist halâl“ Überliefert von Abû Dâwûd, An-Nasâî und Ibn Mâdscha. Die allgemeine Bedeutung des Wortes "Wasser" umfasst ebenfalls das Meerwasser, daher erwähnt es Allah der Erhabene in dieser allgemeinen Weise: „und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu“ (Sûra 4:43), das heißt: Wenn man Meerwasser hat, kann man es ohne Bedenken benutzen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs