Sühne wegen des Unterlassens einer Pflicht für eine andere Person ohne deren Kenntnis Fatwâ-Nummer: 103149
- Fatwâ-Datum:16-8-2017
- Bewertung:
Ich will die Sühne wegen einer versäumten Pflicht des Haddsch für meine Schwester von meinem eigenen Geld bezahlen, ohne ihr Bescheid zu geben. Darf ich das?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist dir islâmisch gesehen erlaubt, die Wiedergutmachung der Sünde deiner Schwester von deinem eigenen Geld zu bezahlen. Aber es gilt zweifelsohne als Bedingung, sie um Erlaubnis dafür zu bitten, solange sie noch am Leben ist. Denn dies ist eine rituelle Handlung, die die Absicht der verpflichteten Person dazu erfordert. Deswegen muss diese Person dies entweder selbst erledigen oder einer anderen Person erlauben, dies für sie zu tun. Dies sagt Ibn Qudâma in dessen Werk Al-Mughnî.
Allâh weiß es am besten.