Tawâf Al-Ifâda beim Qirân-Haddsch reicht für Haddsch und Umra Fatwâ-Nummer: 103779
- Fatwâ-Datum:16-8-2017
- Bewertung:
Gilt der Tawâf Al-Ifâda (Pflicht-Tawâf) für den Qirân-Pilger, der den Tawâf Al-Qudûm (Begrüßungs-Tawâf) nicht durchgeführt hat, als Ersatz für den Tawâf von Haddsch und Umra? Oder gilt der Tawâf Al-Ifâda nur für den Haddsch?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Tawâf Al-Ifâda gilt beim Qirân-Haddsch für Haddsch und Umra. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte nämlich zu Âischa - die Qirân-Haddsch verrichtete: „Dein Tawâf um die Ka'ba und dein Lauf zwischen As-Safâ und Al-Marwa genügt dir für deinen Haddsch und deine Umra.” (Abû Dâwûd). Âischa sagte über die Prophetengefährten, die den Qirân-Haddsch mit dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) durchgeführt hatten: „Diejenigen, die Haddsch und Umra verbinden (Qirân), vollführen nur einen einzigen Tawâf.” (Al-Buchârî).
Der Fragesteller soll auch wissen, dass der Tawâf Al-Qudûm beim Ifrâd- und Qirân-Haddsch mit der Umra nichts zu tun hat; es handelt sich dabei vielmehr um eine Ehrerbietung für die Ka'ba. Dies ist nach den meisten Gelehrten eine Sunna. Denn für den Qirân-Pilger gilt der Tawâf Al-Qudûm, wenn er ihn gemacht hätte, nicht als Tawâf für seine Umra.
Und Allâh weiß es am besten!