Familiärer Umgang zwischen Jungen und Mädchen .. wenn die Mädchen den Hidschâb einhalten
Fatwâ-Nummer: 10463

  • Fatwâ-Datum:14-3-2019
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Frage

Wie beurteilt der Islâm den familiären Umgang, also das gemeinsame Beieinander-Sitzen der Cousins und Cousinen mütterlicher- und väterlicherseits bei einem Familientreffen, wenn die Mädchen islâmisch bedeckt sind? Ich bitte um Ihren schnellen Rat, und möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Es ist allgemein bekannt, dass die Söhne der Onkel und Tanten mütterlicher- und väterlicherseits den Töchtern der Onkel und Tanten mütterlicher- und väterlicherseits als zur Heirat erlaubt gelten [, wenn sie keine Geschwister sind]. Der Muslim muss im Umgang mit den Töchtern seiner Onkel und Tanten mütterlicher- und väterlicherseits die islâmischen Regeln im Umgang mit einer fremden Frau beachten. Er darf nicht mit ihnen allein sein, ihnen nicht die Hand geben, nicht ohne Zurückhaltung mit ihnen reden und sich, wenn erforderlich, auf das Notwendige beschränken. Wenn man mit ihnen zusammensitzen muss, muss ein Mahram (ein für sie zum Heiraten nicht erlaubter Verwandter) dabei sein, sie müssen sich bedecken und dürfen sich gegenseitig nicht ansehen. Wenn diese Treffen unter den islamischen Bedingungen stattfinden, sind sie erlaubt, sonst nicht. Allerdings sehen wir es als besser an, wenn die Männer zusammensitzen und die Frauen zusammensitzen, um Verstößen gegen das islâmische Gebot vorzubeugen, vor allem zwischen jungen Männern und Frauen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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