Die Kinder können ohne Bedenken das Wergeld wegen Abtreibung für ihre Mutter bezahlen Fatwâ-Nummer: 10493
- Fatwâ-Datum:3-3-2015
- Bewertung:
Eine muslimische Frau hat abgetrieben, weil sie keine Kinder mehr wollte, möge Allâh ihr vergeben! Sie ist später gestorben. Gibt es eine Art Sühneleistung, die ihre Kinder an ihrer Stelle entrichten können? Sie hatte übrigens vor, ihre Sünde zu sühnen, wusste aber nicht, wie sie es machen soll.
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Abtreibung widerspricht den edlen und erhabenen Zielen der islâmischen Scharia, sie ist auch eine Art Tötung einer Seele, die Allâh zu töten verboten hat. Daher hat diejenige, die ihr eigenes Kind nach der Einhauchung der Seele abgetrieben hat, nur weil sie keine Kinder mehr wollte, eine große und schwerwiegende Sünde begangen. Wir bitten Allâh, ihr und allen Muslimen zu vergeben!
Diese Abtreibung hat zwei Konsequenzen: Erstens das Blutgeld (Diya) für das Embryos aus ihrem eigenen Vermögen wegen der vorsätzlichen Abtreibung zu bezahlen. Das Blutgeld beträgt ein Zehntel des Blutgeldes einer erwachsenen Frau. Diese Mutter hat kein Recht, etwas von diesem Blutgeld zu vererben, da der Mörder enterbt wird.
Zweitens: Die Sühneleistung wegen fahrlässiger Tötung, nämlich die Freilassung eines gläubigen Sklaven, und wenn man dazu nicht in der Lage ist, dann soll man zwei aufeinanderfolgende Monate fasten. Falls die Frau, die die Abtreibung durchgeführt hat, stirbt, bevor sie die vorgeschriebene Sühneleistung gemacht und das Blutgeld bezahlt hat, dann können ihre Kinder ohne Bedenken das Blutgeld und die Sühneleistung an ihrer Stelle entrichten.
Und Allâh weiß es am besten!