Bedingungen für die Gültigkeit der Scheidung per Telefon Fatwâ-Nummer: 10541
- Fatwâ-Datum:3-3-2015
- Bewertung:
Ich habe meinen Mann vor mehr als einem Jahr verlassen. Vor sieben Monaten sprach er mir gegenüber mehrmals am Telefon die Scheidung aus. Nach einer Weile schickte er mir die Scheidungsurkunde zu. Gilt das als Scheidung? Darf ich jetzt einen anderen Mann heiraten oder soll ich die Scheidung vor Gericht verlangen, um einen anderen heiraten zu dürfen?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die telefonische oder schriftliche Scheidung ist gültig, falls sie vom Ehemann anerkannt oder von zwei rechtschaffenen Zeugen bestätigt wurde. Daher gibt es nichts gegen eine erneute Heirat nach Ablauf der Wartezeit einzuwenden.
Falls die Frau aber keinen Beweis für diese Scheidung hat außer einer bloßen Behauptung, dann darf sie sich nicht danach richten und soll ihre Angelegenheit vor ein islâmisches Gericht bringen.
Und Allâh weiß es am besten!