Was derjenige tun soll, der insgeheim etwas gelobte
Fatwâ-Nummer: 10716

  • Fatwâ-Datum:5-1-2015
  • Bewertung:

Frage

Muss derjenige, der insgeheim einen Eid oder ein Gelübde ablegt, eine Sühne leisten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Bloß die Absicht oder die Entschlossenheit, etwas zu tun, erfordert keine Sühneleistung. Wenn man etwas Gutes beabsichtigt, soll man es trotzdem tun. Wer aber einen Eid ablegt, indem er z. B. eine Eidesformel benutzt und dann seinen Eid bricht, der ist nach Übereinstimmung der Gelehrten zur Sühneleistung verpflichtet.

Auch wenn jemand eine Formel des Gelübdes ausspricht, wie z. B.: „Ich gelobe Allâh, einen Tag zu fasten oder zu spenden oder Allâhs zu gedenken oder Ähnliches“, ist es ein Gelübde zum Gehorsam, das man erfüllen soll, da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in einem Hadîth von Âischa sagte: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gehorsam sein. Und wer gelobt, Allâh gegenüber ungehorsam zu sein, der soll Ihm nicht ungehorsam sein.“ (Überliefert von Al-Buchârî.)

 

Und Allâh weiß es am besten!

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