Wenn man gelobt hat, einen Monat zu fasten, muss man ihn dann zusammenhängend fasten? Fatwâ-Nummer: 10904
- Fatwâ-Datum:5-1-2015
- Bewertung:
Das Gelübde-Fasten: Muss man die Tage zusammenhängend fasten oder geht es auch getrennt? Gelobt wurde einen ganzen Monat zu fasten, aber es wurde nicht näher bestimmt.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allah Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn man gelobt hat, einen Monat zu fasten, dann handelt es sich sicherlich um eine von drei Möglichkeiten:
- Erstens, dass man gelobt hat, einen bestimmten Monat wie Radschab oder Scha‘bān zu fasten.
- Zweitens, dass man sagte: „Ich gelobe ab jetzt einen Monat zu fasten.“
In beiden Fällen ist die Aufeinanderfolge notwendig.
- Drittens, dass man gelobt, einen unbestimmten Monat zu fasten. Darüber gibt es zwei Meinungen: Die erste besagt, dass die Aufeinanderfolge notwendig ist, und das ist die Meinung der Hanbaliten. Die zweite Meinung besagt, dass die Aufeinanderfolge nicht notwendig ist, außer wenn man sie beabsichtigt hat, und das ist die Meinung der Hanafiten, Schafìiten und Malikiten.
Nach der Meinung der Gelehrtenmehrheit hat man also die Wahl, die gelobten Tage entweder nacheinander oder getrennt zu fasten. Wenn man sich für das Fasten getrennter Tage entscheidet, dann soll man dreißig Tage fasten. Und wenn man die Tage aufeinander fastet und das Fasten zum Beginn des Mondmonats beginnt, dann fastet man nur bis zum Monatsende, auch wenn dieser Monat nur neunundzwanzig Tage hat. Wenn man das Fasten jedoch in der Mitte des Monats beginnt, dann soll man dreißig Tage fasten.
Und Allâh weiß es am besten!