Die korrekte Verhaltensweise, Verwerfliches vom Hochzeitsmahl fernzuhalten Fatwâ-Nummer: 1094
- Fatwâ-Datum:26-4-2012
- Bewertung:
Ist es erlaubt, auf ein Hochzeitsmahl zu verzichten, wenn schariatisches Fehlverhalten wie das Beisammensein von Frauen und Männern, Herausputzen der Frauen, Gesang usw., was heutzutage auf solchen Veranstaltungen leider stattfindet, nicht zu vermeiden sind? Kann man die Hochzeitsfeier durch das Schlachten eines Schlachttieres ersetzen und dessen Fleisch an Verwandte und Arme verteilen?
Möge Allâh es Ihnen mit Besserem vergelten!
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn man weiß, dass sich auf der Hochzeitsfeier Verbotenes ereignen wird, ist der Verzicht darauf aus zwei Gründen Pflicht:
1. Das Bankett ist nach überwiegender Meinung keine Pflicht, sondern eine Sunna (Verhaltensweise des Propheten) oder empfehlenswert.
2. Seine Vorbereitung und die Einladung der Leute stehen im Interesse des Wohlergehens, wohingegen das Verwerfliche Schaden ist; und die Schadensverhinderung ist den Interessen des Wohlergehens gegenüber zu bevorzugen.
Allerdings muss der Muslim im Rechtmäßigen Stärke aufweisen.
Wenn du der Veranstalter des Bankettes bist, ist es dir möglich, die beiden Vorzüglichkeiten zu vereinen, indem du das Bankett vorbereitest und jenen, deren Anwesenheit zum Verwerflichen führt, wer immer es auch sei, nicht erlaubst, daran teilzunehmen.
Vielleicht ermutigt dein Verhalten auch Andere dazu, wie du zu handeln. Somit würdest du dafür belohnt werden, eine Sunna wiederbelebt oder eine verbotene Neuerung wieder abgeschafft zu haben. Und außerdem wirst du jedes Mal, wenn jemand, der direkt oder indirekt von deinem Verhalten beeinflusst wurde und das Gleiche tut, belohnt, und zwar bis zum Tag der Auferstehung.
Wenn du nicht in der Lage sein solltest, die Angelegenheit gemäß den schariatischen Bestimmungen sicherzustellen, ist es vielleicht besser, dass du ein Schaf schlachtest und nur die Tugendhaften deiner Bekannten zum Zweck eines Banketts einlädst. Den Rest des Fleisches kannst du an Arme, Verwandte und Nachbarn verteilen und sie informieren, dass es sich um das Fleisch des Banketts handelt.
Und Allâh weiß es am besten.