Ablehnung eines Ehemannes wegen Dingen, die der Ehefrau nicht gefallen Fatwâ-Nummer: 11179
- Fatwâ-Datum:17-3-2019
- Bewertung:
Darf ich einen Mann ablehnen, der um meine Hand anhält, weil mir seine Art zu reden, seine raue Stimme und seine beschränkte Bildung nicht gefallen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Grundlage der Auswahl des jeweiligen Ehepartners bildet die Religion. Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn jemand zu euch kommt, mit dessen Religiosität und Charakter ihr zufrieden seid, dann verheiratet ihn! Wenn ihr es nicht tut, wird es Unheil und großes Übel auf Erden geben.“ (Überliefert von At-Tirmidhî und Ibn Mâdscha).
Weiterhin sprach der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Die Frau wird üblicherweise wegen vier Dingen geheiratet: wegen ihres Vermögens, ihrer edlen Herkunft, ihrer Schönheit und ihrer Religiosität. Wähle du die Religiöse, dann wirst du Gewinn in deinen Händen haben!“ (Überliefert von Muslim).
Wenn die religiöse Person allerdings etwas hat, was dem anderen nicht gefällt, ist es kein Problem, dass man sich eine andere religiöse Person sucht, die nicht das hat, was einem missfällt.
Und Allâh weiß es am besten!