Rechtsnorm für das Anhängen eines Hinweisschilds für denjenigen, der in die Moschee kommen will
Fatwâ-Nummer: 111896

  • Fatwâ-Datum:2-5-2013
  • Bewertung:

Frage

Allâh hat uns dabei geholfen, eine klimatisierte Moschee im Erdgeschoss unseres Gebäudes zu gründen. Ich habe ein Schild an die Tür gehängt, auf dem es heißt: „Die Moschee ist klimatisiert. Bitte drücken!“ Ist es erlaubt, die Tür der Moschee zu schließen und die Klimaanlage anzuschalten? Oder muss man die Klimaanlage ausschalten und die Tür öffnen? Zu beachten ist, dass die Moscheebesucher sich daran gewöhnt haben. Ist es also harâm, die Tür zu schließen? Möge Allâh Ihr Wissen für uns nützlich machen und uns denjenigen anschließen, die die Aussagen hören und das Beste davon befolgen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Was Sie getan haben, nämlich das Schild anzuhängen, das die Besucher der Moschee auf den Eingang der Moschee hinweist, ist eine gute Tat, und es gibt – so Allâh will – nichts gegen Sie einzuwenden, weil Sie damit niemanden daran hindern, die Moschee zu betreten. Dass Sie sich durch den Einbau der Klimaanalage um das Interesse der Betenden sorgen, ist ebenso eine gute Handlung, wenn dies dabei hilft, den Zweck des Gebets und die Demut beim Verrichten des Gebets zu erfüllen.

 

Wir bitten Allâh darum, Sie und uns zu mehr guten Handlungen rechtzuleiten und zu denjenigen, die danach streben, gehören zu lassen!

 

Und Allâh weiß es am besten!

 

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