Vorstrecken von Zakâ-Geld Fatwâ-Nummer: 112417
- Fatwâ-Datum:6-5-2021
- Bewertung:
Ist es erlaubt, jemandem Zakâ-Geld vorzustrecken, der einen Teil davon braucht? Wenn er das Geld zurückzahlt, wird dann die Zakâ entrichtet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs, sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer zum Entrichten der Zakâ verpflichtet ist, muss sie sofort zahlen. Die Verzögerung ohne Entschuldigung ist nicht zulässig. Daher ist das Ausleihen von Zakâ-Geld nicht erlaubt, weil dies dazu führt, dass die Zakâ nicht (rechtzeitig) zu denjenigen gelangt, die Anspruch auf sie haben.
Und Allâh weiß es am besten!