Arten des Gelübdes und dessen Sühneleistung Fatwâ-Nummer: 1125
- Fatwâ-Datum:24-7-2017
- Bewertung:
Gibt es eine Sühneleistung für das Gelübde? Und wenn ja, was ist die Sühneleistung dafür?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Gelehrten erwähnen, dass es sieben Arten des Gelübdes gibt:
1- Das Gelübde aus Rechthaberei und Zorn: Es kommt einem Schwur gleich, der nur als Aufforderung oder Warnung gemeint ist, ohne ein Gelübde oder eine Anbetungshandlung zu beabsichtigen. Dieser wird wie ein Eid beurteilt: Wenn man also das Gelübde nicht erfüllt, muss man eine Sühneleistung für einen gebrochenen Eid leisten.
2- Das Gelübde für eine Anbetungshandlung und Segen: Wenn man z. B. sagt: „Ich gelobe Allâh, diese oder jene Tage zu fasten.“ Oder: „Wenn Allâh meine Krankheit heilt, werde ich dies und das spenden oder fasten oder Ähnliches.“ Einen solchen Eid muss man erfüllen, da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, soll es auch tun.“ (Überliefert von Al-Buchârî, At-Tirmidhî, An-Nasâî, Ahmad, Ibn Mâdscha und Abû Dâwûd.)
3- Das unklare Gelübde: Wenn man sagt: „Ich gelobe bei Allâh!“ Nach den meisten Gelehrten ist man in diesem Fall zu einer Sühneleistung wegen eines gebrochenen Eides verpflichtet, da At-Tirmidhî von Uqba ibn Âmir überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Sühneleistung für das Gelübde, falls man nichts nennt, ist wie die Sühneleistung für einen Eid.“ At-Tirmidhî sagte: „Der Hadîth ist hasan-sahîh und wird nur von einer Person überliefert.“
4- Das Gelübde zur Sünde: Dieses darf man nach Übereinstimmung der Gelehrten auf keinen Fall erfüllen; wenn man z. B. gelobt, Alkohol zu trinken oder einem Muslim Schaden zuzufügen. Wer so etwas gelobt, muss eine Sühneleistung wie für einen gebrochenen Eid erbringen. Das wurde von Ibn Mas'ûd, Ibn Abbâs, Dschâbir und Imrân ibn Husain berichtet. Und das ist auch die Meinung von Abû Hanîfa, denn Ahmad und Abû Dâwûd überliefern: „Kein Gelübde zur Sünde, und die Sühneleistung dafür ist wie für einen gebrochenen Eid.“ (Von Al-Albânî als authentisch eingestuft.)
5- Das Gelübde, etwas Erlaubtes zu tun: Wie z. B. ein Gewand anzuziehen oder ein Reittier zu reiten. Da hat man die Wahl, entweder das Gelübde zu erfüllen oder die Sühneleistung zu erbringen.
6- Das Gelübde, eine Pflicht zu erfüllen: Wie etwa das Gelübde, das Pflichtgebet zu erfüllen. Dieses Gelübde gilt nicht, denn das Gelübde ist eine Art Verpflichtung, man kann sich nicht zu etwas zu verpflichten, was sowieso eine Pflicht ist.
7- Das Gelübde zu einer unmöglichen Handlung: Wenn man z. B. gelobt, den vergangenen Tag zu fasten. Dieses Gelübde gilt überhaupt nicht und verpflichtet einen zu nichts.
In all den Fällen, in denen wir hier die Sühneleistung erwähnen, ist die Sühneleistung für einen gebrochenen Eid gemeint, da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Sühneleistung für das Gelübde ist wie die des Eides.“ (Überliefert von Muslim.)
Die Sühneleistung des gebrochenen Eides ist die Freilassung eines Sklaven, oder die Speisung oder Einkleidung von zehn Bedürftigen; und wer nichts davon tun kann, soll drei Tage fasten.
Und Allâh weiß es am besten!