Muss derjenige, der eine Elementarpflicht oder Bedingung des rituellen Gebets aus Unwissenheit unterlassen hat, das Gebet nachholen?
Fatwâ-Nummer: 114133

  • Fatwâ-Datum:5-5-2013
  • Bewertung:

Frage

Ich bete – gelobpreist sei Allâh – seit meinem siebenten Lebensjahr. Als ich elf oder zwölf Jahre alt war, begann ich zu ejakulieren. Ich war mir allerdings nicht der Notwendigkeit bewusst, dass ich nach der Ejakulation die rituelle Ganzwaschung vorzunehmen habe. In dieser Zeit betete und fastete ich regelmäßig. Jetzt bin ich ungefähr 14 Jahre alt. Muss ich die versäumten Gebete nachholen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Möge Allâh dich segnen und dir das Streben nach Gutem mehren!

 

Wisse, dass die Gelehrten verschiedene Meinungen darüber haben, ob die Person, die eine Elementarpflicht oder Bedingung des rituellen Gebets aus Unwissenheit unterlassen hat, dieses nachholen muss, wenn sie die Bedingung erlernt, oder nicht. Sie sind sich aber einig darüber, dass derjenige, der es zeitgleich erfährt, das Gebet zu wiederholen hat. Sie stützen sich diesbezüglich auf den Hadîth über denjenigen, der [beim Propheten] sein Gebet schlecht verrichtet hat.

 

Die erste Meinung: Man muss es nachholen. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten und auch wir schließen uns dieser Rechtsnorm an.

 

Die zweite Meinung: Man braucht es nicht nachzuholen. Dies ist die Meinung des Scheichs des Islâm Ibn Taimiya . Er stützt sich darauf, dass diese Person das getan hat, was ihr aufgetragen wurde. Außerdem erlegt Allâh keiner Seele mehr auf, als diese zu leisten vermag. Weiterhin hat der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken denjenigen, der sein Gebet schlecht verrichtet hat, nicht angewiesen, die vorangegangenen Gebete nachzuholen, obwohl er ihre Elementarpflichten nachlässig verrichtet hatte. Auch hat er der Frau, die eine außerperiodische Blutung hatte, nicht angeordnet, die Gebete nachzuholen, die sie nicht verrichtet hatte, weil sie dachte, sie hätte ihre Periode. Er wies weder Umar noch Ammâr an, die Gebete nachzuholen, die sie ohne Tayammum (symbolische Reinigung mit Staub bei Wassermangel) beteten, als sie rituell unrein waren. Es gibt noch viele weitere Beispiele, die die Meinung dieses Gelehrten stützen.

 

Die Meinung von Ibn Taimiya ist zweifelsohne stark und richtungsweisend. Aber die erste Aussage ist sicherer und befreit eher von der Schuld. Daher raten wir dir, dir die Mühe zu machen, die verpassten Gebete, also die, die du im Zustand der rituellen Unreinheit verrichtet hast, nachzuzählen. Dann solltest du sie deinem Vermögen nach nachholen. Wenn es dir nicht möglich ist, dich von der genauen Anzahl dieser Gebete zu überzeugen, dann handle deiner Vermutung entsprechend, denn Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als diese zu leisten vermag!

 

Und Allâh weiß es am besten!

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