Wozu derjenige, der die Fâtiha (1. Sûra) nicht auswendig lernen kann, verpflichtet ist Fatwâ-Nummer: 114239
- Fatwâ-Datum:11-11-2013
- Bewertung:
Meine Mutter ist eine hochbetagte Frau. Sie betet – aller Lobpreis gebührt Allâh –, aber sie kennt keine Sûra aus dem Offenbarungsbuch Allâhs auswendig. Ich habe versucht, sie zu unterrichten, damit sie etwas aus dem Qurân auswendig lernt. Aber ihr hohes Alter und ihr Analphabetentum hindern sie am Auswendiglernen. Während des Gebets rezitiert sie ungefähr die Hälfte der Fâtiha und nimmt sowohl die Verbeugung als auch die Niederwerfung im Sitzen vor, weil sie unter einer Krankheit im Bein leidet. Ist ihr Gebet gültig? Wie kann ich ihr helfen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Möge Allâh dich und deine Mutter segnen und uns allen ein gutes Ende gewähren! Sie muss die Fâtiha erlernen. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, gilt es Folgendes zu beachten: Wenn sie nur einen Vers der Sûra Al-Fâtiha kann, wiederholt sie ihn sieben Mal. Wenn sie mehr als einen Vers der Sûra Al-Fâtiha kann, wiederholt sie diese der Länge der Al-Fâtiha entsprechend. Und die Fâtiha besteht bekannterweise aus sieben Versen. Wenn sie nichts von der Fâtiha rezitieren, aber etwas Anderes aus dem Qurân rezitieren kann, dann rezitiert sie dies in der Länge der Fâtiha. Wenn sie nicht in der Lage ist, etwas aus dem Qurân zu rezitieren, spricht sie folgende Formulierungen: Subhâna-llâh, wa-l-Hamdu li-llâh, wa lâ Ilâha illa-llâh, wa-llâhu Akbar wa lâ Haula wa lâ Quwwata illa bi-llâh.
Ibn Qudâma schrieb in seinem Werk Al-Mughnî: „Wenn er nichts von der Fâtiha kennt, aber etwas Anderes vom Qurân auswendig kann, rezitiert er es in der Länge der Fâtiha. Wenn er dazu in der Lage ist, darf er nichts Anderes tun. Abû Dâwûd überlieferte von Rifâ‘a ibn Râfi, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: Wenn du zum Gebet aufstehst, dann rezitiere aus dem Qurân, wenn du etwas von ihm auswendig kannst! Wenn nicht, dann sag Al-Hamdu li-llâh, lâ Ilâha illa-llâh und Allâhu Akbar. Außerdem ist es von der gleichen Art und somit vorzuziehen. Und man muss in der Anzahl der Verse rezitieren.“
Weiterhin schrieb er: „Wenn er nur einen Vers kann, wiederholt er ihn sieben Mal. Und wenn er nichts vom Qurân auswendig gelernt hat und es nicht lernen kann, bevor die Gebetszeit vorüber ist, soll er sagen: Subhâna-llâh, wa-l-Hamdu li-llâh, wa lâ Ilâha illa-llâh, wa-llâhu Akbar wa lâ Haula wa lâ Quwwata illa bi-llâh. Denn von Abû Dâwûd ist überliefert: Ein Mann kam zum Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und sagte: 'Ich kann nichts vom Qurân erfassen. Lehre mich etwas, mit dem ich mich begnüge!' Er entgegnete: 'Sag: Subhâna-llâh, wa-l-Hamdu li-llâh, wa lâ Ilâha illa-llâh, wa-llâhu Akbar wa lâ Haula wa lâ Quwwata illa bi-llâh.' Er sagte: 'Das ist für Allâh. Was ist für mich?' Er entgegnete: 'Sag: O Allâh vergib mir, erbarme Dich meiner, versorge mich, leite mich recht und beschütze mich!'“
Somit muss deine Mutter das Gelernte von der Fâtiha rezitieren, bis sie sieben Verse gesagt hat, wenn sie den Rest der Sûra Al-Fâtiha nicht lernen kann. Wenn sie ihr Gebet nicht stehend verrichten kann, muss sie es sitzend verrichten und die Verbeugung und die Niederwerfung andeuten, wenn sie nicht dazu in der Lage ist.
Wir raten dir, deine Mühe dafür aufzuwenden, fromm und gütig ihr gegenüber zu sein. Nutze die Zeit ihres Lebens und schenke ihr aufrichtigen Rat mit Milde und Zärtlichkeit! Bemühe dich mit allen Mitteln darum, dass sie mit dir zufrieden ist, denn die Zufriedenheit des Herrn liegt in der Zufriedenheit der Eltern!
Und Allâh weiß es am besten!