Schriftunkundigkeit des Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ist ein Wunder und kein Makel Fatwâ-Nummer: 11425
- Fatwâ-Datum:24-9-2017
- Bewertung:
Lebte und starb der Gesandte Muhammad (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) als Schriftunkundiger, sprich konnte er weder lesen noch schreiben? Bitte erklären Sie mir diese Angelegenheit anhand von Hadîthen und Qurân-Versen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Zweifellos wurde der ehrwürdige Prophet Muhammad (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) schriftunkundig geboren und blieb schriftunkundig bis zu seiner Entsendung. Dies ist eine Vervollkommnung des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und eines seiner rühmlichen Wunder. Allâh der Hocherhabene sagt: „Er ist es, Der unter den Schriftunkundigen einen Gesandten von ihnen hat erstehen lassen, der ihnen Seine Zeichen verliest, sie läutert und sie das Buch und die Weisheit lehrt, obgleich sie sich ja zuvor in deutlichem Irrtum befanden.“ (Sûra 62:2).
Zur Beschreibung des schriftunkundigen Gesandten gehört, dass er den Schriftunkundigen Verse Allâhs, sprich Offenbarungen verlas, sie läuterte und sie das Offenbarungsbuch lehrte, sprich sie darin unterwies, so wie die Gesandten die jeweiligen Völker schriftlich in ihren jeweiligen Büchern unterwiesen. Ferner lehrte er sie die Weisheit, die die früheren Gesandten ihre Völker lehrten. All diese Beschreibungen sind Herausforderungen an das Wunder der Schriftunkundigkeit dieses Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Trotz seiner Schriftunkundigkeit brachte er seiner Umma all den Nutzen, den die des Lesens und Schreibens kundigen Gesandten ihren Völkern brachten, ohne etwas auszulassen. Daher ist die Schriftunkundigkeit ein exklusives Wunder, dessen Besitzer Größeres vollbrachte als die des Lesens und Schreibens kundigen Gesandten wie beispielsweise Moses. Die Beschreibung des Schriftunkundigen als jemand, der Allâhs Verse verliest, das Buch und die Weisheit lehrt und die Seelen läutert, ist ein Beispiel für das Erwähnen zweier Gegensätze in einem Satz, da dies üblicherweise ein Widerspruch zur Schriftunkundigkeit ist. Dies erwähnte der Gelehrte Ibn Âschûr in seiner Exegese At-Tahrîr wa At-Tanwîr“ (Band 13, Seite 209).
Zweifellos steckt hinter der Tatsache, dass Allah Seinen Propheten schriftunkundig bleiben ließ, eine große Weisheit. Al-Fachr Ar-Râzî schreibt über die Aussage des Hocherhabenen: „…einen Gesandten von ihnen…“: „Gemeint ist Muhammad (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), der dieselbe Abstammung hatte wie sie und von ihrem Geschlecht war.“ Denn der Hocherhabene sagt: „Zu euch ist nunmehr ein Gesandter aus euren eigenen Reihen gekommen…“ (Sûra 9:128). Die Exegeten sagen: Er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) war schriftunkundig wie auch die Gemeinschaft, zu der er entsandt wurde. Die Verheißungen seines Erscheinens in den offenbarten Schriften hatten bereits erwähnt, dass er der schriftunkundige Prophet sein werde. Dass er dann diese Eigenschaft tatsächlich besaß, nimmt uns den Zweifel, dass er Schriften verwandte, um Weisheit zu erlangen. Seine Lage entsprach der Lage derjenigen, zu denen er entsandt wurde. Dies war glaubwürdiger. (At-Tafsîru-l-Kabîr, 10538, von Ar-Râzî).
Zu den Qurân-Versen, die auf die Weisheit hinter seiner Schriftunkundigkeit hindeuten, zählen auch folgende Worte des Hocherhabenen: „Und du hast vordem kein Buch verlesen und es auch nicht mit deiner rechten Hand niedergeschrieben. Sonst würden wahrlich diejenigen zweifeln, die (es) für falsch erklären.“ (Sûra 29:48). Ibn Âschûr sagte: „Daraus kann die Eigenschaft der Schriftunkundigkeit erschlossen werden, für die der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) bekannt war. Außerdem ist dies der stärkste Beweis dafür, dass er Offenbarungen von Allâh erhielt. Folgende Worte Allâhs belegen dies: ‚…Du wusstest (vorher) weder, was das Buch noch was der Glaube ist…‘ (Sûra 42:52) und ‚…Ich habe doch vordem ein Leben lang unter euch verweilt. Begreift ihr denn nicht?‘ (Sûra 10:16). ‚Und du hast vordem kein Buch verlesen…‘ bedeutet: Du hast kein Buch gelesen, damit niemand sagt: Dieser Qurân, mit dem er kam, stammt von dem, was er vorher gelesen hat! ‚und es auch nicht… niedergeschrieben‘, sprich: Du hast kein Buch geschrieben und schon gar nicht eins gelesen. Damit ist die Negierung der beiden Lernarten gemeint, sprich des Lernens durch Lesen und des Lernens durch Schreiben, um die Identifizierung der Eigenschaft der Schriftunkundigkeit zu ergründen… ‚…Vielmehr sind es klare Zeichen in den Brüsten derjenigen, denen das Wissen gegeben worden ist. Und nur die Ungerechten verleugnen Unsere Zeichen.‘ (Sûra 29:49).
Das heißt Folgendes: Vielmehr beinhaltet der Qurân Verse, die nicht von dem stammen, was vor seiner Offenbarung verlesen wurde. Und vielmehr sind es Verse in der Brust des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Daher ist mit ‚…in den Brüsten derjenigen, denen das Wissen gegeben worden ist…‘ die Brust des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gemeint, über den im Plural gesprochen wird, um ihn zu ehren. Das Wissen, das dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gegeben wurde, ist die Prophetenschaft.“ (At-Tahrîr wa At-Tanwîr, Band 10, Seite 12).
Man sollte an dieser Stelle auf die Beantwortung folgender wichtiger Fragen hinweisen: Blieb der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) bis zu seinem Tode schriftunkundig oder lernte er nach seiner Entsendung das Lesen und das Schreiben? Las der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ein Buch? Schrieb er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) mit seiner ehrenwerten Hand? Zur Beantwortung dieser Fragen sagen wir Folgendes: Imâm An-Nawawî zitierte vom Richter Îyâd, dass es über diese Angelegenheit verschiedene Meinungen gab. Das führte er darauf zurück, dass Al-Bâdschî und andere der Meinung waren, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) schreiben konnte, als er verstarb, und zwar wegen des Ereignisses beim Friedensabkommen von Al-Hudaibiyya, das Al-Buchârî überlieferte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nahm das Schriftstück und schrieb.“ In einer anderen Überlieferung heißt es darüber hinaus: „Er konnte nicht schreiben. Hierauf schrieb er.“ Man sagte: Dies bedeutet nicht, dass er schriftkundig war. Die meisten Gelehrten sind hingegen der Meinung, dass all dies zurückgewiesen werden muss. Sie sagen nämlich: Seine Aussage „schrieb“ bedeutet, dass er das Schreiben anordnete… (Siehe Sammlung authentischer Hadîthe von Muslim, Buch „Der Dschihâd“, Kapitel „Das Abkommen von Al-Hudaibîya“, mit der Erklärung von An-Nawawî, Band 6, Seite 381! )
Und Allâh weiß es am besten!