Dauer der Reise und Erleichterungen
Fatwâ-Nummer: 115280

  • Fatwâ-Datum:19-5-2024
  • Bewertung:

Frage

Ich reise für zwei Monate ins Ausland. Darf ich daher die Gebete kürzen und zusammenlegen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Die Mehrheit der Gelehrten, darunter die Schâfiiten, Hanbaliten und andere, sind der Meinung, dass der Zeitraum für die Reiseerleichterungen, wie z. B. das Verkürzen und Zusammenlegen der Gebete, das Fastenbrechen und das dreitägige Überstreichen der Fußbekleidung für jemanden, der beabsichtigt, sich an einem Ort aufzuhalten, weniger als vier Tage beträgt. Imâm Ahmad hat den Zeitraum auf zwanzig Gebete festgelegt, denn so lange dauerte der Aufenthalt des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in Mekka (im Jahre der Abschiedspilgerfahrt; AdÜ) mit dem Entschluss, dort zu verweilen. Er betrat die Stadt am 4. Tag des Monats Dhû Al-Hiddscha vor dem Mittagsgebet und verließ sie am 8. Tage vor dem Mittagsgebet in Richtung Minâ. Somit verrichtete er 20 Gebete in Mekka.

Wer also beabsichtigt, sich länger als diese Zeitspanne in einem Land aufzuhalten, darf weder das Gebet verkürzen noch zusammenlegen, denn prinzipiell gilt jemand, der sich in einem Land niederlässt, als Ansässiger. Die genannte Zeitspanne wurde ausgenommen, weil der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) so gehandelt hat. Alles andere bleibt daher bei seiner bekannten Grundlage. Diese Auffassung hat As-Schaukânî in „Scharh Al-Muntaqâ“ bevorzugt.

Wer beabsichtigt, weniger als vier Tage zu bleiben oder den Zeitpunkt seiner Abreise nicht festlegt, sondern immer wieder sagt: „Heute werde ich abreisen, nein, morgen reise ich ab“, der legt weiterhin die Gebete zusammen und kürzt, selbst wenn er jahrelang dortbleibt, solange er nie die Absicht hat, (mindestens) vier Tage zu bleiben. Einige Gelehrte meinen, dass er verkürzen solle, auch wenn er die Absicht für einen langen Aufenthalt hat, solange er sich nicht wirklich dauerhaft dort ansiedelt. Wir wissen aber von keinem der rechtschaffenen Vorfahren (Salaf), dass er so etwas vertreten hätte. Diese waren sich vielmehr einig, dass es eine bestimmte Zeitspanne gebe, nach deren Verstreichen die Regeln der Reise aufgehoben werden – auch wenn sie unterschiedliche Auffassungen über die genaue Länge hatten. Andere, abweichende Überlieferungen werden daher auf den oben erklärten Fall bezogen, dass jemand über seine Aufenthaltsdauer unsicher ist und noch keine feste Entscheidung getroffen hat.

 

Mit dieser Darstellung wird dir klar, dass du die Gebete nicht mehr verkürzt und zusammenlegst, wenn du dich (mindestens) vier Tage in dem Land aufhältst, wohin du reist. Bleibst du weniger als vier Tage, oder bist dir unsicher über die Dauer, weil du keine feste Entscheidung getroffen hast, so sind Kürzen und Zusammenlegen erlaubt.

 

 

Und Allâh weiß es am besten!

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