Er fastete am Elften des Monats Muharram im Glauben, dass es der Tag von Âschûrâ sei, aber es hat sich anders herausgestellt Fatwâ-Nummer: 117291
- Fatwâ-Datum:5-7-2012
- Bewertung:
Wie lautet die Rechtsnorm dafür, wenn man einen Tag gemäß dem Kalender von den Buchhandlungen als den Zehnten des Muharram fastete und erst gegen Mittag erfuhr, dass es der Elfte des Muharram war?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Du hättest dich vergewissern und nach der Zeit erkundigen müssen, zu der man die Neumondsichel schariatisch gesichtet hat. Du solltest dich nicht mit dem Kalender, der richtig aber auch falsch sein kann, begnügen, denn die schariatische Sichtung der Neumondsichel ist hier maßgebend.
Falls du den Âschûrâ-Tag nicht gefastet hast, weil du geglaubt hast, dass dieser Tag der Neunte des Muharram ist, so ist es eine Sunna, deren Zeit schon vorbei ist; du hast somit das Fasten am Âschûrâ-Tag verpasst, weil der Âschûrâ-Tag der Zehnte des Muharram ist. Du wirst aber, so Allâh will, für deine Absicht und dein aufrichtiges Streben nach dem Fasten des Âschûrâ`-Tages belohnt, da der Prophet sagte: „Wenn der anbetend Dienende krank wird oder sich auf Reisen befindet, gibt Allâh ihm die Belohnung der Taten, die er zu tun pflegte, als er gesund und sesshaft war.“ (Überliefert von Al-Buchârî).
Du wirst auch für dein freiwilliges Fasten am Elften des Muharram belohnt, denn Allâh lässt gewiss die Belohnung derjenigen, die Gutes tun, nicht verloren gehen.
Künftig sollst du dich nach der Sichtung der Neumondsichel erkundigen, damit du diesen Fehler nicht wiederholst.
Und Allâh weiß es am besten!