Das vollständige Waschen der Haare in der Ganzwaschung Fatwâ-Nummer: 117796
- Fatwâ-Datum:22-2-2021
- Bewertung:
Ist es der Frau erlaubt, in der Ganzwaschung (Ghusl) ihre Kopfhaut zu waschen, indem sie mit den Fingern durch die Haare fährt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Pflicht ist es für die Frau, bei der Ganzwaschung nach dem Dschanâba-Zustand das Wasser bis an die Haarwurzeln gelangen zu lassen. Dafür ist es nicht notwendig, mit den Fingern diese Stellen vollständig zu erreichen. Wenn sie das macht, um gänzlich sicher zu sein, dass das Wasser die Haarwurzeln erreicht, so ist dagegen nichts einzuwenden. Es wäre sogar besser dies zu tun, aufgrund des Wortes des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Unter jedem einzelnen Haar befindet sich der Dschanâba-Zustand. So durchnässt das Haar vollständig und reinigt die Haut“ (Abû Dâwûd).
Umm Salama (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) berichtete in einem Hadîth, dass sie sagte: „O Gesandter Allâhs, ich bin eine Frau mit fest geflochtenem Haar. Muss ich die Haare beim Ghusl vom Dschanâba-Zustand lösen?“ Er sagte: „Nein, es genügt für dich, wenn du drei Handvoll Wasser auf deinen Kopf gießt, dann dieses Wasser auf den Rest deines Körpers verteilst und dich damit reinigst“ (Tirmidhî; Hadîth hasan sahîh). Die Gelehrten haben sich auf diesen Hadîth gestützt und gehen davon aus, dass es einer Frau, die sich vom Dschanâba-Zustand wäscht und nicht ihr (geflochtenes) Haar löst, genügt, wenn sie Wasser auf ihren Kopf schüttet.
Dementsprechend ist es nicht nur zulässig, dass du mit den Fingern durch die Haare am Kopf fährst. Du solltest dies sogar im Ghusl tun, um sicher zu gehen, dass das Wasser die Haarwurzeln erreicht hat, obwohl es keine Pflicht ist.
Und Allâh weiß es am besten!