Das Verbot, dass der Muhrim seine Fingernägel schneidet, bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, sie immer wachsen zu lassen Fatwâ-Nummer: 119850
- Fatwâ-Datum:14-10-2012
- Bewertung:
Der Muhrim (der sich im Weihezustand des Haddsch Befindende) darf während des Haddsch oder der Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) nicht seine Fingernägel schneiden. Die langen Fingernägel verhindern aber, dass das Wasser bei rituellen Reinigungen die Haut unter ihnen erreicht. Ist die rituelle Reinigung in diesem Fall gültig?
Und was ist über diejenigen zu sagen, die meinen, dass jeder seine Fingernägel wachsen lassen darf und dass dies nichts mit der Gültigkeit der rituellen Reinigung zu tun hat, sondern nur als eine Gesetzmäßigkeit der natürlichen Veranlagung gilt? Sie argumentieren damit, dass der Muhrim seine Fingernägel nicht schneiden darf und dass seine rituelle Reinigung trotzdem gültig ist. Ist diese Meinung richtig?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Nägel wachsen zu lassen gilt als eine deutliche Verletzung der Sunna des Propheten und seiner Rechtleitung, die absolut die beste ist. Der Mehrheit der Gelehrten zufolge gilt das Schneiden der Nägel als Sunna und nicht als Pflicht. Nach einigen Gelehrten, wie zum Beispiel dem malikitschen Richter Abû Bakr ibn Al-Arabî, ist es eine Pflicht. Dieser meint, dass alle natürlich angeborenen Handlungen Pflicht sind.
Dass der Muhrim seine Nägel nicht schneiden darf, bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, die Nägel im Allgemeinen wachsen zu lassen, denn die Gelehrten erwähnen, dass die Nägel vor dem Ihrâm zu schneiden sind. Daher werden die Nägel während des Ihrâm normalerweise nicht sehr lang.
Auf jeden Fall soll der Muslim sich darum bemühen, in all seinen Situationen der Sunna zu folgen und nicht seiner eigenen Meinung vor der Sunna des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!) den Vorrang zu geben. Er darf nicht die Sunna-Handlungen gegeneinander in Widerspruch setzen. Was den Schmutz unter den Nägeln betrifft, so bedeutet dies nicht, dass die rituelle Reinigung ungültig ist, wenn der Schmutz wenig ist.
Wenn die Zeit des Ihrâm lang ist, und der Muhrim seine Nägel vor dem Ihrâm nicht geschnitten hat, dann darf er sie während des Ihrâm nicht schneiden, weil das verboten ist, auch wenn das ansonsten Sunna ist. Das Verbotene darf nicht zu Gunsten von etwas Empfohlenem als erlaubt erklärt werden.
Wenn er aus dem Ihrâm austritt, dann darf er seine Nägel schneiden; darauf hat er einen religiösen Anspruch. Das Verbot, sie während des Ihrâm zu schneiden, gilt nicht als Beweis dafür, dass das Nicht-Schneiden absolut empfohlen ist. Nur der Ignorante meint dies.
Auch wenn die Nägel während des Ihrâm unüblich lang sind, muss man den Schmutz darunter beseitigen, um die Meinungsverschiedenheit zu vermeiden.
Und Allâh weiß es am besten!