Scheidung an etwas zu binden, was geschah, hat ihre Konsequenzen Fatwâ-Nummer: 12084
- Fatwâ-Datum:19-3-2019
- Bewertung:
Ich und meine Ehefrau haben uns über etwas wegen meiner Arbeit gestritten. Sie sagte, dass sie meinen Direktor anrufen werde, um ihn davon in Kenntnis zu setzen. Ich warnte sie davor. Als ich am nächsten Tag von der Arbeit zurückkam, sagte sie mir, dass sie meinen Direktor angerufen habe. Ich dachte, sie scherzte und sagte ihr: „Wenn das, was du sagst, stimmt, bist du von mir geschieden!“ Ich war überrascht, als sie sagte, sie habe es wirklich getan. Was ist nun zu tun und wie kann ich sie wieder zurückholen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das, was du gesagt hast, gilt als Scheidung. Es kann nicht als Drohung oder Schwur gewertet werden. Die Scheidung wurde von etwas abhängig gemacht, was auch geschehen ist, und gilt somit als vollzogene Scheidung. Wenn es die erste oder zweite Scheidung war, kannst du die Ehe wieder fortsetzen, solange ihre Wartezeit noch nicht beendet ist. Wenn ihre Wartezeit schon abgelaufen ist, bevor du die Ehe wiederaufgenommen hast, ist es eine umkehrbare Scheidung. Du darfst sie mit einer Brautgabe, ihrem Einverständnis und dem ihres Vormunds wieder heiraten. Wenn es die dritte Scheidung war, dann ist es eine unwiderrufliche Scheidung. Sie ist dir verboten, bis sie mit einem anderen Ehemann rechtmäßig verheiratet war und dieser mit ihr Geschlechtsverkehr hatte [und von diesem wieder geschieden wurde].
Und Allâh weiß es am besten!