Lippenbalsam und Feuchtigkeitscremes sind beim Fasten unbedenklich Fatwâ-Nummer: 12133
- Fatwâ-Datum:21-5-2017
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Wie lautet das Urteil über die Anwendung von Feuchtigkeitscremes und Lippenbalsams während des Fastens?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es gibt nichts daran auszusetzen, Lippenbalsam während des Fastens anzuwenden, solange der Fastende nichts davon schluckt. Sollte er absichtlich und bewusst etwas davon schlucken, hat er sein Fasten gebrochen und muss es nachholen. Entsprechendes gilt für Feuchtigkeitscremes für die Haut. Es ist einem Fastenden nicht verboten, sie zu verwenden, solange nichts davon über die Nase oder den Mund in den Bauch bzw. das Innere des Fastenden gelangt.
Und Allâh weiß es am besten!