Kehrt auch derjenige so ohne Sünden zurück wie am Tag seiner Geburt, der den Haddsch stellvertretend für einen Anderen verrichtet?
Fatwâ-Nummer: 121498

  • Fatwâ-Datum:14-10-2012
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Frage

Der Haddschi kehrt vom Haddsch ohne Sünden zurück, wie er am Tag seiner Geburt war. Wenn man für einen Verwandten den Haddsch verrichtet, werden dann beide ohne Sünden wie am Tag ihrer Geburt? Wird der Haddschi auch so gut belohnt, wie derjenige, für den der Haddsch verrichtet wird?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn jemand den Haddsch stellvertretend für einen Anderen verrichtet, bekommt dieser die Haddsch-Belohnung. Der Prophet hat gesagt, dass der Haddschi von seinen Sünden so befreit zurückkehrt, wie er am Tag war, an dem ihn seine Mutter zur Welt gebracht hat. Das bedeutet aber nicht, dass der Stellvertretende auch dafür belohnt wird, dass er einen Gefallen für seinen Bruder getan und für ihn die Haddsch-Pflichten verrichtet hat. Die Belohnung bekommt er noch für die anderen vom Haddsch unabhängigen Gehorsamkeiten, die er in der Moschee durchführt, wie das Gebet, das Gedenken Allâhs und das Umschreiten der Ka‘ba.

 

Gemäß den Fatwâs des Ständigen Ausschusses gilt: Wenn jemand für einen Anderen gegen oder ohne Entgelt den Haddsch oder die Umra durchführt, dann erhält dieser die Belohnung des Haddsch respektive der Umra. Eine große Belohnung bekommt auch der Stellvertretende, je nach dem, inwieweit er eine reine Absicht zum Unternehmen dieses guten Werks hatte. Jeder, der in die sakrosankte Moschee gelangt und dort viele freiwillige Gebete und andere gute Handlungen verrichtet, soll eine große Belohnung erwarten, wenn er damit die Nähe Allâhs sucht.

 

Scheich Ibn Uthaimîn sagt: „Die Belohnung für alle Haddsch-Werke bekommt derjenige, der ihn bevollmächtigt hat. Aber für die anderen Handlungen, die freiwillig unternommen werden, wie das Gebet, das Umschreiten der Ka‘ba und das Rezitieren des Qurân, bekommt der Stellvertreter selbst."

 

Nach Meinung einiger Gelehrten bekommen sie beide die Belohnung für den Haddsch, weil die Barmherzigkeit und das Wohlwollen Allâhs groß sind.

 

Ibn Hazm überlieferte von Dâwûd, der berichtet hatte: „Ich habe zu Sa‘îd ibn Al-Musaiyib gesagt: O Abû Muhammad, wer erhält die Belohnung: der Haddschi oder derjenige, für den der Haddsch verrichtet wird? Er hat geantwortet: Allâh der Erhabene gewährt ihnen beiden die Belohnung.“ Ibn Hazm kommentierte: „Sa‘îd hat die Wahrheit gesagt.“

 

Und die Gelehrten des Ständigen Ausschusses sagen: „Die Beantwortung der Frage, ob der Haddsch, der stellvertretend für einen Anderen verrichtet wird, auch für jemanden selbst gilt oder von weniger respektive größerer Belohnung ist, liegt bei Allâh dem Gepriesenen.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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