Ist es besser, Reue bekanntzugeben oder zu verschweigen? Fatwâ-Nummer: 12190
- Fatwâ-Datum:11-10-2017
- Bewertung:
Ist es besser, die Mitmenschen in meinem Umfeld darüber zu informieren und bekanntzugeben, dass ich begonnen habe, den Weg der Rechtleitung einzuschlagen, oder ist es besser, dies im Verborgenen für mich zu behalten und die meisten rituellen Handlungen, wie beispielsweise das Gebet im Verborgenen zu verrichten, sodass mich niemand dabei sieht?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Grundsätzlich gilt, dass man am Verhalten, den Taten und den Anbetungshandlungen eines Muslims erkennen sollte, dass Allâh einem Muslim die Gnade der reumütigen Umkehr und der Rechtleitung gewährt hat. Er muss die Mitmenschen in seinem Umfeld nicht darüber informieren, dass er in seinem Verhalten den Weg der Rechtleitung eingeschlagen hat, es sei denn es besteht eine Notwendigkeit dafür. Wenn man beispielsweise zum Begehen einer Sünde aufgefordert wird, ist es unbedenklich, sich selbst und den zum Schlechten Aufrufenden daran zu erinnern, dass man Allâh fürchtet und Ihm gegenüber nicht ungehorsam sein möchte. In einem Hadîth heißt es: Sieben (Arten von Menschen) wird Allâh am Tag der Auferstehung im schützenden Schatten Seines Thrones schützenden Schatten gewähren …“ Zu diesen zählt: „… ein Mann, den eine Frau von Rang und Schönheit (zu Zina) auffordert, woraufhin er sagt: Ich fürchte wahrhaftig Allâh!“ Dies gilt generell. Falls einem jedoch durch das offene Zeigen seiner Reue und der rituellen Handlungen Schaden widerfährt, darf man dies verbergen, bis die Gefahr des Schadens vorüber ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Mann sich hierbei hinsichtlich einiger Angelegenheiten von der Frau unterscheidet. Der Mann muss beispielsweise das Gemeinschaftsgebet in der Moschee verrichten und gemeinsam mit den Muslimen am Freitagsgebet sowie an den beiden Festtagsgebeten teilnehmen. Die Frau ist dagegen hierzu nicht verpflichtet. Sie muss jedoch beispielsweise ihren ganzen Körper bedecken, den Hidschâb und speziell für Musliminnen vorgesehene islâmische Kleidung tragen.
Hieran kann man erkennen, dass es bei der Antwort auf die Frage, was in Bezug auf die Bekanntgabe der Rechtleitung und Reue am besten ist, auf das Umfeld ankommt, in dem die betreffende Person lebt. Sie könnte beispielsweise in einer Gesellschaft leben, in der viele rechtschaffene Menschen leben und diese ihr sobald sie ihre Reue und Rechtleitung bekannt gibt, helfen und sie motivieren, wodurch sie (im Glauben) gefestigt wird. Die betreffende Person könnte auch in einem schlechten Umfeld leben, das ihr nicht dazu verhilft, am Islâm festzuhalten, weshalb sie einige Zeit benötigt, bis sie mit den Dingen vertraut ist, zu denen sie verpflichtet ist und die sie auf ihrem Weg festigen. Hiernach gibt sie ihre Reue bekannt und verrichtet ihre rituellen Handlungen öffentlich.
Möge Allâh dir die Angelegenheiten gelingen lassen, die Er liebt und die Ihn zufriedenstellen!
Und Allâh weiß es am besten!