Handlungen, die den Haddsch rechtsungültig machen Fatwâ-Nummer: 122143
- Fatwâ-Datum:14-10-2012
- Bewertung:
Was sind die Handlungen, die den Haddsch rechtsungültig machen? Machen Streit und Frevel den Haddsch nichtig? Und wird der Haddsch trotz dieser Fehler von Allâh angenommen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Haddsch wird nur durch die Ausübung des Geschlechtsverkehrs im Zustand des Ihrâm rechtsungültig. Ibn Qudâma sagt: „Was die Rechtsungültigkeit des Haddsch durch die Ausübung des Geschlechtsverkehrs in der Scheide angeht, gibt es keine Meinungsverschiedenheit. Ibn Al-Mundhir sagt: Die Gelehrten stimmten darin überein, dass der Haddsch nur durch das Ausüben des Geschlechtsverkehrs im Zustand des Ihrâm rechtsungültig wird.“
Mit dem verbotenen Beischlaf in der Aussage Allâhs des Erhabenen „… der darf keinen Beischlaf ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während der Pilgerfahrt.“ (Sûra 2:197) ist der Geschlechtsverkehr gemeint.
Was aber den Streit und Frevel anbelangt, so machen diese den Haddsch nicht rechtsungültig, aber sie beeinflussen die Belohnung, die der Haddschi bekommt. Sie können die Belohnung des Haddsch mabrûr (vollkommenen Haddsch) verhindern. Ibn Bâz sagte: „Der Haddsch mabrûr ist der, der frei vom Beischlaf, Frevel und unrechtmäßigen Streit ist.“
Und Allâh weiß es am besten!