Darf man eine bösartige Mutter daran hindern, ihre Enkel zu sehen?
Fatwâ-Nummer: 122509

  • Fatwâ-Datum:29-5-2011
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Frage

Möge Allâh dich für deine Mühe belohnen.
Ich habe Probleme mit meiner Mutter. Sie ist kurz gesagt eine böse Frau, denn sie hat die Scheidung meines Bruders veranlasst. Sogar nach der Scheidung hetzt sie ihn gegen seine Exfrau auf, da er ihr die Wohnung überlassen hat und ihr Geld gibt, denn sie kommt nicht aus Frankreich und hat noch keine Aufenthaltsgenehmigung.
Ich erwähne lieber nicht die negativen Einzelheiten, die meine Mutter allen angetan hat. Ich ekle mich vor ihren Taten und ihrem Verhalten. Hätte meine Religion es nicht verboten, die Beziehung zu den Eltern brechen, hätte ich es bestimmt getan. Ich vermute, dass meine Mutter Magie anwendet, denn sie begab sich zu einem Wahrsager, als wir in die Heimat gingen, aber ich weiß nicht warum. Sie erlaubt ihren Freundinnen, die Zukunft aus dem Kafeesatz zu deuten.
Darf ich meine Mutter davon abhalten, mein Kind zu sehen, wenn ich weiß, dass sie böse ist? Ich will es islamisch erziehen und nicht, dass es dieses Übel in seiner Familie sieht. Es ist fast drei Jahre alt. Ich lehre es den Qurân und will es vor allem Übel schützen. Ich will auch, dass es ein engagierter Muslim wird. Meine Mutter bringt ihm nichts Nützliches bei, sondern nur Unsinn. Das Problem liegt darin, dass ich zwei Minuten zu Fuss von ihr, also ganz in der Nähe wohne. Ist es mir dann erlaubt, sie daran zu hindern, meine Wohnung zu betreten? Ich begann sie, wegen ihrer üblen Taten zu hassen, obwohl sie meine Mutter ist. Das quält mich. Aber es ist besser für mich und mein Kind, dass ich sie nicht sehe. Was soll ich tun und wie soll ich sie behandeln? Ich warte auf deine schnelle Antwort.

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.

 

Und nun zur Frage:

 

Allâh hat Seinen Dienern  Güte und gutes Verhalten gegenüber den Eltern auferlegt, selbst wenn sie ungläubig wären. Allâh sagt: "Wenn sie sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um." (Sûra 31:15)

 

Allâh, der Erhabene, hat den rechten Umgang mit ihnen befohlen, auch wenn sie sich bemühen, ihr Kind zum Schirk zu zwingen.

 

Es gibt zahlreiche Verse über die Güte gegenüber den Eltern und den guten Umgang mit ihnen.

 

Al-Buchârî berichtete in seinem Sahîhwerk von Asmâ bint Abû Bakr , dass sie sagte: "O Gesandter Allâhs, meine Mutter kam zu mir und trachtet dabei nach meinem Wohlwollen. Soll ich ihr entgegenkommen, damit  ich die Verwandtschaftsbande zu ihr pflege? Er antwortete: Ja, tue es!"

 

Du musst mit deiner Mutter trotz ihrer Fehler gut umgehen und sie gut behandeln, zumal sie Muslimin ist.

 

Durch das schlechte Benehmen der Eltern entfällt keineswegs deren Anspruch auf Güte und guten Umgang. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man ihre Sünden  akzeptieren darf.

 

Wir empfehlen der fragenden Schwester, folgendermaßen mit ihrer Mutter vorzugehen:

 

1. Allâh viel bitten, dass Er sie rechtleitet: Allâh sagt: "Euer Herr sagt: „Ruft Mich an, so erhöre Ich euch." (Sûra 40:60)

 

2. Ihr den Rat auf freundliche Art zu geben, ihren Fehler, ihre Sünde und das islamische Urteil darüber zu erklären. Dies gilt als die höchste Güte gegenüber den Eltern. Sie haben eher ein Recht darauf als andere, Rat und Wegweisung zu bekommen, zumal sie unwissend sein könnten und die meisten islamischen Vorschriften und Regeln nicht kennen.

 

3. Güte gegenüber ihr zu zeigen und gut mit ihr umzugehen. Dies könnte sie zur Reue und Umkehr veranlassen. Es gibt viele Menschen, die durch gutes Benehmen besser geworden sind.

 

4. Ihr bei ihren Fehlern nicht zuzustimmen und sie in angemessener Weise zurecht zu weisen.

 

Wenn du ihr verbieten willst, dein Haus zu betreten, könnte sich dadurch die Situation verschlimmern. Außerdem kann dies zum Abbruch der Beziehung zwischen euch führen. Wir empfehlen dir, das nicht zu tun. Du sollst übrigens deinen Sohn nicht allein zu ihr gehen lassen und ihn immer begleiten. Dies ist besser als ihr zu verbieten, ihn zu sehen.

 

Allâh weiß es am besten.

 

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