Frau weigert sich den Hidschâb zu tragen und stellt zur Bedingung, dass der Mann den Bart abrasieren muss Fatwâ-Nummer: 122626
- Fatwâ-Datum:24-5-2009
- Bewertung:
Ich bin seit vier Jahren verheiratet und habe eine Tochter. Zur Zeit meiner Hochzeit hatte ich den Islâm noch nicht ernsthaft praktiziert und nicht von meiner Frau verlangt, das Kopftuch zu tragen. Inzwischen habe ich die Pilgerfahrt verrichtet. Vor der Reise habe ich begonnen, meiner Ehefrau die Sache zu erklären, ihr Bücher gekauft und Kassetten vorgespielt. Auch habe ich einige Brüder darum gebeten, ihre Frauen zu ihr zu schicken, damit sie sich mit ihr unterhalten. Bis jetzt war es allerdings vergeblich. Sie sagte mir sogar, sie werde den Hidschâb tragen, wenn ich mir meinen Bart abrasieren würde. Und wenn ich dies nicht machen würde, würde sie auch kein Kopftuch tragen. Sie stellt das Abrasieren des Bartes daher als Bedingung und droht mit der Scheidung, weil sie ihn nicht mag, obwohl sie weiß, wie wichtig der Bart ist und dass er im Islâm eine Pflicht ist.
Liegt es nun an mir, mich zu gedulden und bei ihr zu bleiben, obwohl ich weiß, dass sie das Kopftuch nur tragen wird, wenn ich ihre Forderungen erfülle? Oder soll ich meine Religion, meinen Glauben und meine Tochter schützen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Islâm hat die erwachsene, muslimische Frau zum Tragen des Kopftuches verpflichtet. Diese Sache ist umso wichtiger, sobald sie der Ehemann ebenfalls dazu aufruft.
Genauso hat der Islâm dem Mann das Abrasieren des Bartes verboten, und somit ist dessen Rasur verboten, ob ihm dies seine Frau befiehlt oder nicht.
Wenn deine Frau so ist, wie du sie beschreibst, dann verhält sie sich widerspenstig. Somit liegt es an dir, mit ihr die Schritte durchzugehen, die der Islâm zum Umgang mit einer ungehorsamen Frau ans Herz legt. Wenn sich die Frau dauerhaft bessert, so gebührt der Lobpreis Allâh allein.
Ansonsten wäre es besser, sich von ihr zu scheiden. Die Gelehrten haben erwähnt, dass es empfehlenswert ist, sich von der Frau zu scheiden, wenn sie in der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber Allâh nachlässig geworden ist und es keinen triftigen Grund gibt, die Ehe aufrechtzuerhalten oder ein Umstand besteht, der die Scheidung verhindert.
Und Allah weiß es am besten.