Wie wird die Scheidung vollzogen? Fatwâ-Nummer: 122652
- Fatwâ-Datum:24-5-2009
- Bewertung:
As-Salâmu alaikum!
Ich habe mich vor kurzem von meiner Ehefrau geschieden. Was soll ich tun, damit diese Scheidung vor Allâh gültig ist? Der Scheidungsgrund ist, dass sie dem Islâm nicht folgen will und versucht, mich daran zu hindern, den Islâm zu praktizieren.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn du die Scheidung deutlich ausgesprochen oder einen Ausdruck verwendet hast, mit dem du die Scheidung beabsichtigt hast, so wird deine Frau durch diesen Ausspruch von dir geschieden.
Wenn du aber nichts dergleichen gesagt hast, bleibt sie deine Frau. Es ist besser, sich nicht voreilig zur Ehescheidung zu entschließen. Du sollst deine Frau zuerst an Allâh erinnern und ihr erklären, dass im Praktizieren des Islâm die Zufriedenheit im Diesseits und Jenseits liegt. Du sollst ihr dies auf milde Weise vermitteln und jeden zu Hilfe nehmen, dem du vertraust. Sie kann dadurch auf den geraden Weg kommen. Wenn sie es tut, dann ist das Allâh zu verdanken. Wenn nicht, dann solltest du dich von ihr scheiden, denn es ist nicht gut, mit einer solchen Frau zu leben.
Die islâmische Scheidung läuft folgendermaßen ab: Du sprichst die Scheidung in der Zeit zwischen zwei Perioden aus, in der du keinen Beischlaf mit ihr gehabt hast, oder du lässt dich während der Schwangerschaft von ihr scheiden. Die Scheidung wird nur einmal ausgesprochen. Danach wartest du ab, bis ihre Wartezeit um ist. Du darfst vor dem Ende ihrer Wartezeit keine andere Scheidung aussprechen. Das ist die Meinung der meisten Rechtsgelehrten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass solch eine Frau nicht in der Lage ist, deine Kinder zu erziehen, falls du von ihr Kinder haben solltest.
Allâh weiß es am besten.