Ist es erlaubt Stühle für Hochzeiten zu vermieten? Fatwâ-Nummer: 122682
- Fatwâ-Datum:15-6-2011
- Bewertung:
Ich vermiete Stühle für Hochzeiten. Ist das erlaubt?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Zu den Grundregeln der islâmischen Rechtswissenschaft gehört, dass die Mittel zum Zweck denselben Vorschriften wie der Zweck selbst unterliegen. Wenn du dir sicher bist oder es wahrscheinlich scheint, dass diese Stühle für eine erlaubte Angelegenheit verwendet werden, oder du nicht weißt, wofür diese Stühle verwendet werden, dann ist es dir erlaubt, sie zu vermieten. Wenn du dir aber sicher bist oder davon ausgehst, dass sie für etwas Verbotenes verwendet werden, ist es dir nicht erlaubt, sie zu vermieten.
Allâh weiß es am besten.