Reicher Ehemann verbietet der Frau, mit dem Verdienst ihrer Apotheke, die durch sein Geld finanziert wurde, die eigenen Eltern zu unterstützen Fatwâ-Nummer: 122719
- Fatwâ-Datum:25-5-2009
- Bewertung:
Ich bin Apothekerin, hatte aber nicht genug Geld, um eine Apotheke zu eröffnen. Deshalb gab mir mein Mann das erforderliche Geld. jedoch wurde alles unter meinem Namen registriert, denn er ist nicht berechtigt eine Apotheke eröffnen, da er kein Apotheker ist. Nun gestattet er mir nicht, Geld aus der Apotheke zu nehmen. Ich will zum Beispiel meinem Vater helfen, damit er die Pilgerfahrt durchführt, aber mein Mann ist damit nicht einverstanden. Ich habe übrigens mein Studium im Haus meines Vaters beendet; das bedeutet, dass mein Vater es ist, der für die Kosten meines Studiums bis zu meiner Absolvierung als Apothekerin aufkam. Mein Mann besitzt auch viel Geld und hat keinen Bedarf an diesem Geld, das ich brauche. Mein Vater ist siebzig Jahre alt geworden und hat sechs Kinder, aber meine ganze Familie hat das erforderliche Geld nicht und mein Vater hat die Pilgerfahrt noch nicht durchgeführt. Ich hoffe darauf, ihm zu helfen, damit er pilgert. Was ist die islâmische Lösung für dieses Problem?
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.
Und nun zur Frage:
Die fragende Schwester hat die Vereinbarung zwischen sich und ihrem Mann bezüglich der Apotheke nicht erläutert. Hat sie mit ihrem Mann vereinbart, dass sie in der Apotheke für einen bestimmten Lohn arbeitet oder haben sie vereinbart, dass er ihr ein bestimmtes Entgelt für die Registrierung der Apotheke unter ihrem Namen zahlt oder hat sie dies sogar ohne Entgelt getan? Die Antwort hängt von der Bestimmung der Vereinbarung ab.
Im Falle, dass die Vereinbarung gegen einen bestimmten Lohn für ihre Arbeit in der Apotheke wäre, ist der Ehemann verpflichtet, ihr ihren Lohn zu geben und sie hat das Recht, frei über ihr Geld zu verfügen. Das beste, wofür man sein Geld ausgeben kann, ist die Pflege der Verwandten. An erster Stelle stehen die Eltern.
Wenn sie aber vereinbart haben, dass er ihr ein bestimmtes Entgelt auf ihren Namen bezahlt, ohne dass sie darin arbeitet, dann geht es hier um einen Anspruch, auf den der Berechtigte gegen Geld verzichtet hat. Die Fragende hatte den Anspruch, eine Apotheke zu eröffnen, da sie Apothekerin ist. Ist es dann erlaubt, wenn sie auf diesen Anspruch für einen Anderen gegen Bezahlung verzichtet? Über den Verkauf von Ansprüchen haben die Gelehrten verschiedene Meinungen.
Laut der Meinung, die dies erlaubt und die wir auch vertreten, ist der Ehemann verpflichtet, seiner Frau, der Inhaberin der Genehmigung, das vereinbarte Geld zu bezahlen. Wenn sie dies jedoch gemacht hat und kein Entgelt vereinbart wurde, dann ist er zu nichts verpflichtet. Er ist auch nicht dazu verpflichtet, der Familie seiner Frau zu helfen, außer wenn er dies aus Loyalität ihnen gegenüber tut, was erwünscht ist. Im Großen Sunna-Werk des Al-Baihaqî steht ein von ´Âischa überlieferter Hadîth über den Propheten der lautet: "Das beste, womit ein Mann beschenkt wird, ist das Geschenk, das ihm wegen seiner Tochter oder seiner Schwester gegeben wurde."
Und Allâh weiß es am besten.