Gibt es vier Kategorien für den Tauhîd?
Fatwâ-Nummer: 122721

  • Fatwâ-Datum:25-5-2009
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Frage

Kann man den Tauhîd in vier Kategorien unterteilen? Die erste heißt Tauhîd Ar-Rubbûbîyya, die zweite Tauhîd Al-Ulûhîyya, die dritte Tauhîd Al-Asmâ wa As-Sifât. Was ist mit der vierten Art „Tauhîd Al-Hâkimîyya“?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.

 

Und nun zur Frage:

 

Nach Studien und Forschungen im Qurân und in der Sunna ist bekannt, dass der Tauhîd (Glaube an die Einzigartigkeit und Einheit Allâhs) in drei Kategorien zu unterteilen ist, nämlich in den Tauhîd Ar-Rubbûbîyya (Herrschaft), Al-Ulûhîyya (Verehrung) und Al-Asmâ wa As-Sifât (Namen und Eigenschaften Allâhs).

 

Einige Gelehrten haben den Tauhîd lediglich in zwei Kategorien unterteilt, nämlich:

 

1. Tauhîd al-Ma'rifa wa al-Ithbât (Kenntnis und Bestätigung). Darin sind der Tauhîd der Herrschaft sowie der Namen und Eigenschaften enthalten.

 

2. Tauhîd at-Talab wa al-Qasd (Bitte und Anflehung). Damit ist der Tauhîd der Verehrung gemeint.

 

Die Bedeutung ist gleich. Die beiden Unterteilungen unterscheiden sich nur in der Benennung. Die Benennungen sollten kein Diskussionsthema sein. Zu dieser Art gehört auch das, was einige Leute als das Recht Allâhs auf die Gesetzgebung mit „Tauhîd Al-Hâkimîyya“ bezeichneten. Sie haben diese Art der Wichtigkeit halber isoliert erwähnt, sie gehört jedoch ursprünglich in den Bereich des Tauhîds der Herrschaft.

 

Und Allâh weiß es am besten.

 

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