Darf man die verzinsten Schulden der Mutter bezahlen, wenn sie trotz Ermahnung immer wieder Kredite aufnimmt?
Fatwâ-Nummer: 122725

  • Fatwâ-Datum:25-5-2009
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Frage

Ich bin Muslimin und danke Allah dafür, aber meine Mutter und meine Familie sind keine Muslime. Meine Mutter besitzt einen Laden und nahm oft von ِAnderen Darlehen auf. Einmal habe ich ihr geholfen, sie von ihren Schulden zu befreien. Sie versprach mir, nie wieder Darlehen aufzunehmen. Sie nahm aber erneut Darlehen auf. Ich bin deswegen traurig und versuche sie zu überzeugen, dass ihr Handeln falsch ist. Sie leidet jetzt unter demselben Problem und hat sehr viele Schulden zu bezahlen. Sie hat nicht genug Geld, um die Schulden und Zinsen zu begleichen. Ich möchte ihr gerne helfen, denn sie ist meine Mutter, aber ich weiß nicht, wie sie über das geschenkte Geld verfügen wird. Ich will nur meine Pflicht ihr gegenüber erfüllen, denn sie hat niemanden, der ihr monatlich hilft, außer meiner Schwester, deren Tochter meine Mutter versorgt. Ist es richtig oder falsch, dass ich meiner Mutter so helfe? Wenn dies nicht richtig sein sollte, was soll ich dann tun? Wie lautet die schariatische Rechtsnorm dazu?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.

 

Und nun zur Frage:

 

Es steht einem Muslim frei, die Verwandtschaftsbande zu seinen nichtmuslimischen Eltern aufrechtzuerhalten. Das gehört eben zur Güte, die Allah angeordnet hat. Allâh sagt über die nicht-muslimischen Eltern: "...doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um." (Sûra 31:15) Das heißt, indem du dich ihnen gegenüber gut verhältst.

 

Al-Qurtubî sagte: "Der Vers ist ein Beweis dafür, den nichtmuslimischen Eltern durch Geld etc Gutes zu tun.“

 

Es ist erwiesen, dass Asmâ' bint Abû Bakr sagte: „Meine Mutter kam zu Lebzeiten des Propheten zu mir, als sie noch Götzendienerin war. Ich fragte den Propheten und sagte: Meine Mutter hat den Wunsch, mich zu besuchen. Soll ich sie gut behandeln? Er antwortete: Ja, behandle sie gut!"

 

Demgemäß ist nichts dagegen einzuwenden, dass die fragende Schwester ihrer Mutter durch einen monatlichen Betrag hilft. Wenn sie aber weiß, dass sie dieses Geld für etwas Verbotenes ausgeben wird, wie Weintrinken, oder sie mit dem Geld verschwenderisch umgeht, dann soll sie ihr kein Geld geben, sondern ihr das kaufen, was sie benötigt, wie Essen, Trinken, Kleidung usw.

 

Sie soll sich mit aller Kraft darum bemühen, ihre Mutter zum Islâm einladend aufzurufen, und zwar durch Weisheit und gute Ermahnung. Das ist das Beste, was ein Muslim seinen nicht-muslimischen Eltern schenken kann. Möge Allâh sie durch ihre Tochter vor der Hölle retten! Möge die fragende Schwester ein Grund für die Rettung ihrer Mutter am Tag der Auferstehung sein! Sie soll Allâh viel bitten, dass Er ihre Mutter zum Islâm leitet und ihr Herz erweicht. Das Bittgebet ist ein großartiges Mittel, das viele Menschen vernachlässigen, obwohl Allâh, der Erhabene, im Quran sagt: "Ruft Mich an, so erhöre Ich euch!" (Sûra 40:60)

 

Wir bitten Allâh, den Erhabenen, dass Er die Mutter der fragenden Schwester zum Islâm leitet und ihr Herz für den Glauben öffnet.

 

Und Allâh weiß es am besten.

 

 

 

 

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