Festlegen eines Namens Allâhs für eine bestimmte Bitte und Festlegen, wie oft man ihn aufsagen soll
Fatwâ-Nummer: 122737

  • Fatwâ-Datum:25-5-2009
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Frage

Ich habe neulich einen rechtschaffenen Menschen getroffen, der mich zum Gedenken eines der Namen anleitete.estimmten AnzahlAllâhs (ohne hörbare Stimme und in voller Demut) in einer bestimmten Anzahl anleitete. Dann soll ich Allâh mein Anliegen vorbringen. Gilt das als eine Veränderung in der Religion? Ist es erlaubt Allâh zu verehren, indem man Seiner schönen Namen in irgendeiner beliebigen Anzahl aufsagt?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.

Und nun zur Frage:

 

Die quantitative Einschränkung des Dhikr (Gedenken Allâhs) erfolgt in zwei Fällen:

Erstens: Die Einschränkung geht auf den Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und bewahren) zurück, wie etwa nach jedem Gebet dreiunddreißig Mal "subhâna Allâh" sowie auch "Al-Hamdu lillâh“ und „Allâhu akbar" zu sagen. Hier soll die vom Propheten bestimmte Anzahl eingehalten werden.

Zweitens: Die quantitative Einschränkung des Dhikr mit einer nicht vom Propheten überlieferten Zahl. Dieses Dhikr darf weder durch eine bestimmte Zahl beschränkt werden, noch darf man dies regelmäßig praktizieren, da es sich sonst um eine Veränderung der Religion handeln würde.

Wenn diese bestimmte Anzahl, die dir dein Freund empfohlen hat, in der Sunna vorkommt, dann folge diesem Rat! Wenn diese festgelegte Zahl aber nicht in der Sunna vorkommt und es auch keinen authentischen Beweis dafür gibt, dann darfst du dich nicht daran halten.

Wir betonen hier, dass die Festlegung eines Namens von Allâh für eine bestimmte Bitte einen authentischen Beweis erfordert.

In den islamischen Quellen wird erwähnt, dass der Muslim seine Bitte mit der Lobpreisung Allâhs beginnt, und zwar ohne Bestimmung eines besonderen Namens. Anschließend bittet man für den Propheten um Wohlergehen. Im Anschluss daran soll ein Muslim sein Anliegen vorbringen.

 

Und Allâh weiß es am besten.