Frau verlässt Mann nach Scheidung durch ein weltliches Gericht
Fatwâ-Nummer: 122738

  • Fatwâ-Datum:25-5-2009
  • Bewertung:

Frage

Eine Frau hat die Wohnung ihres Mannes ohne islâmische Scheidung verlassen. Sie wurde gerichtlich (nach weltlichen Gesetzen) von ihm geschieden. Wie betrachtet das islâmische Gesetz diesen Fall? Hat diese Frau Recht oder Unrecht getan?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Eine Frau, die einen die islâmischen Bedingungen erfüllenden Heiratsvertrag mit einem Mann abgeschlossen hat, wird dadurch zu seiner Frau. Somit hat dieser Mann alleine den Anspruch auf die Scheidung. Solange er keine Scheidung ausspricht, oder ein islâmischer Richter oder dessen islâmisch anerkannter Vertreter die Ehe nicht annulliert, ist diese Frau noch seine Ehefrau. Das Urteil des profanen Gerichts ist islâmisch ungültig, der Muslim darf sich sogar nicht an ein profanes Gericht wenden.

 

Wenn diese Frau noch seine Ehefrau ist, für deren Unterhalt er aufkommt, so begeht sie eine Sünde, wenn sie sein Haus ohne dessen Erlaubnis verlässt. Dieser Frau muss man raten, zum Hause ihres Mannes zurückzukehren. Jemand muss versuchen, die Probleme zwischen ihr und ihrem Mann zu beseitigen. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, fromme und rechtschaffene Schlichter in dieser Sache einzuschalten.

 

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass man sich vor Ehestreit hüten soll, da er schlimme Folgen hat. Wenn trotz allem Probleme auftauchen, so sollte man sie weise lösen und dabei einen kühlen Kopf bewahren.

 

Und Allah weiß es am besten.

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