Bruder hat das Erbe des Vaters vereinnahmt und weigert sich, dieses zu verteilen
Fatwâ-Nummer: 122748

  • Fatwâ-Datum:25-5-2009
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Frage

Mein älterer Bruder übernahm nach dem Tod unseres Vaters all unseren Besitz. Er will den Besitz nicht gemäß dem Islâm und der Sunna unter seinen Geschwistern aufteilen. Was mich betrifft, habe ich meine Sache nun Allâh anvertraut, damit Er mir eines Tages zu meinem Recht verhilft. Aber meine Geschwister wollen ihren Besitz, egal wie. Soll ich mein brüderliches Verhältnis zu ihm fortführen, um auf die beste Art mit dieser Situation umzugehen? Oder soll ich auf ihn zornig sein? Ich glaube, dass seine Tat nur ihn betrifft, und ich kein Recht habe, auf ihn zornig zu sein oder mit ihm zu streiten. Ist das, was ich entschieden habe, das Beste oder nicht? Ist meine Ansicht islamisch oder nicht? Ich habe mich bemüht, meinen Bruder zu überzeugen, dass er sein Verhalten ändern und die islâmischen Regeln bei der Verteilung der Erbschaft berücksichtigen muss. Nun vertraue ich meine Sache Allâh an. Was meinen Sie dazu?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.

Und nun zur Frage:

 

Wenn die Sache so ist, wie du erwähnt hast, dass dein Bruder den Besitz der Erben übernahm und trotz der Forderung der Anspruchsberechtigten weiterhin nicht das Erbe aufteilen will – ohne eine Entschuldigung für sein Verhalten zu haben-, dann hat er damit eine Sünde begangen und Unrecht getan. Er muss ermahnt und an Allâh erinnert werden.

 

Der Prophet sagte: "Die Religion ist guter Rat." (Berichtet von Muslim)

 

Dass du mit ihm Geduld hast und ihn gut behandelst, ist eine gute Tat. Versuche weiterhin, ihn von der Verteilung des Erbes zu überzeugen. Bitte einen Freund oder Verwandten um Hilfe, von dem du denkst, er könne ihn positiv beeinflussen, damit dein Bruder wieder zur Vernunft kommt und jedem Berechtigten seinen Anteil gibt. Wenn er aber weiterhin darauf beharrt, kannst du mit diesem Streitfall vor ein islâmisches Gericht gehen. Wenn es unter den Erben Minderjährige gibt, dann sollen sie geladen werden, damit sie ihren Anteil erhalten. Übrigens ist es islâmisch unbedenklich, einen Verwandten vor Gericht zu laden. Dies gilt nicht als Verstoß gegen das Verwandtschaftsverhältnis.

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